Supervisor
Beantwortet von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Fragestellung
Ich verfüge über sämtliche Ausbildungen, die mich zur Supervision befähigen. In meinen Zertifikaten wird aber nicht ausdrücklich "Supervisor" genannt. Ich habe gehört, dass die Berufsbezeichnung Supervisor frei geführt werden darf, möchte mich aber doch noch absichern. Deshalb meine Frage: Darf ich die Berufsbezeichnung "Supervisor" führen?
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Berufsbezeichnung „Supervisor“ kann in sehr vielfältigen Bereichen auftreten und sehr unterschiedliche Arbeitsumfelder betreffen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten ist der Begriff der Supervision zwar erwähnt und bestimmte Anforderung an diese Ausbildung aufgestellt. Jedoch wird dieser Begriff lediglich als eine der Anforderung für die Ausbildung eines psychologischen Psychotherapeuten konkretisiert. Eine geschützte Berufsbezeichnung ist es aber nicht. Hierzu ist die Tätigkeit eines Supervisors zu vielfältig und kann unterschiedlichste Formen aus den verschiedensten Arbeitsbereichen annehmen.
Ich würde aber dennoch einfach empfehlen, die die Zertifikate ausstellenden Institute zu kontaktieren und nachzufragen, warum sie die Bezeichnung „Supervisor“ nicht auf den Zertifikaten ausweisen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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vielen Dank für Ihre Ausführungen. Leider ist damit meine Frage aber nicht beantwortet. Sie lautete:" Darf ich die Berufsbezeichnung "Supervisor" führen?"
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
H.T.
vielen Dank für Ihre Nachfrage:
Da die Berufsbezeichnung "Supervisor" wie ausgeführt keine geschützte Berufsbezeichnung, dürfen Sie diese Berufsbezeichnung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)