Selbständig Arbeiten im Ausland ( Kuba)
Fragestellung
Ich bin selbstständig und habe das ganze letzte Jahr in Kuba als Supervisor für eine deutsche Firma gearbeitet und habe auch meine Rechnungen an diese Firma gestellt und auch in Deutschland bezahlt bekommen, ich habe mich lediglich zur Erholung 3 mal für ca. 2 Wochen in Deutschland aufgehalten. Meine Frage habe ich die Möglichkeit einer Steuerbefreiung oder Ermäßigung?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich möchte Ihre Frage aufgrund der vorgegebenen Informationen und Angaben nach den Regeln der Onlineplattform wie folgt beantworten:
Wenn Sie als Selbstständiger Einkünfte im Ausland (Kuba) erzielt haben und länger als 183 Tage im Ausland waren und sich auch in Deutschland keine feste Unternehmenseinrichtung Ihres Unternehmens befand, Sie sich somit personenbezogen überwiegend in Kub aufgehalten haben, dann sind die dort als Selsbtändiger erzeilten Einnahmen in Deutschland steuerfrei, weil das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zusteht (Kuba). In Deutschland müssen Sie diese Einkünfte, zwar im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben, jedoch wirken sich diese lediglich im Rahmen des Progessionsvorbehalt auf den Steuersatz aus, der auf etwaige andere Einkünfte, die Sie in Deutschland bezogen haben, anzuwenden wäre. Ich gehe indessen davon aus, dass Sie in Deutschland einen Wohnsitz hatten und somit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Ist dies nicht der Fall, dann wären Sie, wenn es in Deutschland keinerlei Einkünfte gab (aus deutschen inländischen Einkommenquellen) in Deutschland überhaupt nicht steuerpflichtig gewesen.
Ich hoffe, Ihre Frage soweit beantwortet zu haben und bedanke mich herzlich für den mir erteilten Auftrag. Über eine Bewertung würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße
Schenk
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