Sportwetten Gewerbe anmelden
Fragestellung
Müssen außer der Wettsteuer von 5% auch noch hohe Sportwetten Gewinne (z.B. Gewinne in Millionenhöhe) versteuert werden?
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
Gelegenheitswetter müssen keine weiteren Steuern auf die Gewinne zahlen. Anders ist es jedoch bei Berufswettern, also Personen, die regelmäßig ca. 50 % oder mehr des Monatseinkommens durch Sportwetten verdienen. Diese gelten als gewerbliche Wetter und müssen ein Gewerbe anmelden und dann dementsprechend Gewerbe- und Einkommenssteuer zahlen.
Bitte beachten Sie, dass die Grenze zwischen Gelegenheitswetter und Berufswetter sehr unscharf ist und von den Finanzämtern unterschiedlichst festgelegt wird. Sobald Sie regelmäßig Sportwetten tätigen und gewinnen, sind Sie im Zweifel auch Gewerbe- und Einkommenssteuerpflichtig. Wenn Gewinne in Millionenhöhe anfallen, werden Finanzämter gerne gierig und werden sehr schnell Gewerbe- und Einkommenssteuer fordern.
Daher empfehle ich, umgehend einen Steuerberater einzuschalten und ihn mit der vollumfänglichen Prüfung der Steuerpflicht und der Erstellung einer Steuererkläung zu beauftragen, um ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Bei Verständnisproblemen oder Fragen stellen Sie bitte sofort eine Rückfrage über die Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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