Sportwetten Beratung
Fragestellung
Müssen außer der Wettsteuer von 5% auch noch hohe Sportwetten Gewinne (z.B. Gewinne in Millionenhöhe) versteuert werden?
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1.Gewinne aus Sportwetten unterliegen nicht der Einkommensteuer. Sportwetten fallen unter nicht unter die Einkunftsarten nach § 2 Abs. 3 EStG. Hierauf hat auch die Steuerberaterkammer hingewiesen.
Eine Besteuerung wird ganz bewusst nicht vorgenommen, da ansonsten im Gegenzug die Verluste steuerlich geltend gemacht werden könnten.
2. In 2012 wurde eine pauschale Steuer auf Wetten eingeführt. Die Wettsteuer ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) geregelt und beträgt fünf Prozent vom Bruttoeinsatz oder Bruttogewinn. Die Wettsteuer ist von jedem Wetter zu zahlen, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Wettsteuer gilt unabhängig davon wo der Wettanbieter seinen Sitz hat. Teilweise wird die Steuer auch von Wettanbietern oder Buchmachern übernommen.
3. Hinsichtlich der Einordnung der Einnahmen eines Berufsspielers als steuerpflichtige Wetteinnahmen gibt es keine gefestige Vorgehensweise der Finanzämter. Eine konkrete Besteuerung konnte ich nicht ermitteln, ist aber eher unwahrscheinlich, da wie ausgfeührt dann Verluste auch steuerlich geltend gemacht werden könnten.
Wenn Sie nur für einen überschaubaren Zeitraum Gewinne aus Sportwetten erzielt haben, stellt sich die Problematik einer gewerblichen Gewinnerzielung zudem nicht.
4. Allenfalls wäre denkbar, dass in dem jeweiligen Land, in dem der Wettanbieter seinen Sitz hat, eine Besteuerung anfällt. Aber auch dies ist unwahrscheinlich, da sich die Anbieter ihren Sitz auch nach steuerlich günstigen Voraussetzungen aussuchen.
Im Ergebnis gilt, dass eine Besteuerung von Gewinnen aus Sportwetten, Lotterien etc. nicht der Einkommensbesteuerung unterliegt. Es fällt die Wettsteuer bei einem Verbaucher aan, die dann auch abschließend ist, so dass keine weitere Steuer zu deklarieren und zu entrichten ist.
Im weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Betreiber von privaten Spielbanken mit einem sehr hohen Steuersatz belastet ist und hier entsprechende Gewinne durch den Staat bereits abgeschöpft werden, so dass bewusst auf eine Besteuerung von Verbauchern verzichtet wird, bis auf eine pauschalen Quellensteuer von 5 %.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick geben und stehe bei Nachfragen oder Anmerkungen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Das zuständige Finanzamt müßte zunächst feststellen, dass Sie gewerblich tätig sind. Bislang wurde eine Besteuerung auch eines Berufsspielers in Deutschland nicht vorgenommen, hier die Befürchtung besteht, dass Spiel- und Wettverluste dann steuerlich geltend gemacht werden können.
Vor diesem Hintergrund wurde die pauschale Quellensteuer von 5 % eingeführt, um etwaige Wettgewinne an der Quelle zu besteuern ohne das Risiko einzugehen, dass Wettverluste einkommensmindernd angesetzt werden.
Im Ergebnis werden Sie eine Besteuerung der Wettgewinne nicht befürchten müssen. Denn auch die Abgrenzung eines Berufsspielers und eines Hobbyspielers dürfte nicht so ohne weiteres möglich sein.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt