Sehr geehrter Herr Beutler
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Beutler,
vor ca. 10 Tagen erhielt ich ein Schreiben des Jobcenters, bei dem die Mutter meines Kindes Kunde war, in dem man mich auffordert, mein Einkommen 2020 offen zu legen um evtl. Forderungen zu Prüfen. Dies ist in meinem Fall etwas kompliziert und gestaltet sich wie folgt:
Durch die Corrona Maßnahmen konnte meine für März geplante Selbstständigkeit nicht eintreten, ich lieh mir Geld von meiner Familie und bewarb mich auf verschiedne Stellen, in der Schweiz, die meinen Fähigkeiten entsprachen. Dort erhielt sich eine befristete Stelle im Rahmen eines Projektes bei einem Schweizer Unternehmer, der das Projekt allerdings aus Kostengründen nach 2 Wochen abbrach.
Auf Grund des Vertrages und des Schweizer Rechts Klagte ich auf Annahme Verzug bzw. Kündigung aus "Unternehmerischen Fehler" und gewann den Prozess im August 2020.
Aus diesem Vergleich floss auf das Mandanten Konto meiner Anwältin irgendwann im Oktober
die Vereinbarte Summe. Von Dort wurde sie Ende Oktober auf das Konto einer befreundeten Schweizerin transferiert, da ich aus persönlicher Präferenz die Währung, Franken, sicherer Einschätze als den Euro und Konten für Ausländer extrem teuer sind.
Die Mutter meines Kindes erhielt bis zum 15. November 2020 Harz-4.
Meine Frage(n) sind nun:
So weit ich weiß gilt im Sozialsysytem der Monat, in dem das Geld zufließt, das wäre Oktober gewesen, damit müsste ich Oktober und die zwei Wochen Nov. an das Jobcenter zurückzahlen ?
Kann das Jobcenter mehr als die 1,5 Monate verlangen oder überhaut etwas ?
Da das Geld Brutto ist und noch Länderübergreifend, also Doppelbesteuerungsabkommen, welche Summe gebe ich an ? Ich muss ja noch Versteuern und hatte Unkosten, kann ich die Geltend machen ?
Aus Abrechnungsgründen wurden meine Lohnzettel so geschrieben, als wenn ich gearbeitet hätte, es steht also Mai,Juni, July, August darauf, das Jobcenter könnte mir daraus einen "Strick Drehen", wie umgehe ich das geschickt ?
Ps. In dem Schrieben weißt man mich darauf hin, das ich nie Kindsunterhalt gezahlt habe, was ich nachweißlich seit 3 Jahren mache....
Herzlichen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für das Telefonat.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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