ich wohne in WG und jetzt einer ist ausgezogen und Vermieter will die Kündigung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Beutler,
wir sind 3 Personen wohnen in einer WG mit 3 Zimmer, jeder hat eigenes Zimmer ( Hatem, Azizi, Aldaher ) und Herr Azizi ist ausgezogen und der Vermieter hat uns ob wir damit mit Kündigung einverstanden oder können wir das Mietverhältnis fortsetzen?
wir ( Hatem und Aldaher) möchten das Mietverhältnis fortsetzen und suchen wir einen Mitbewohner anstatt Herrn Azizi. Aber kam die Email von Vermieter dass er nicht damit einverstanden und er möchte wir dir Kündigung akzeptieren obwohl wir den Vertag auf unbestimmte Zeit?
Was muss ich machen. Ich wohne seit 12.2019 in dieser Wohnung.
Ich freue mich auf Ihre Beratung!
Mit freundlichen Grüße
Khaled Hatem
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrter Fragesteller,
wie soeben telefonisch besprochen, ist die Kündigung des Mitmieters unwirksam.
Sie haben einen gemeinsamen Mietvertrag, bestehend aus drei Mietern. Eine Kündigung ist daher nur wirksam, wenn alle Mieter die Kündigung gemeinsam aussprechen. Ein einzelner Mieter kann die Kündigung nicht aussprechen. Dies bedeutet, dass der Mitmieter noch immer Teil des Mietvertrages ist.
Der Vermieter ist deswegen nicht berechtigt, Ihnen den Mietvertrag zu kündigen.
Beachten Sie aber, dass die Mietzahlung von Ihnen sichergestellt werden muss. Der Vermieter kann von jedem einzelnen Mieter die volle Miete haben. Soweit der ausgezogene Mieter "seinen Anteil" nicht zahlt, können Sie dem Vermieter gegenüber nicht einwenden, dass das nicht Ihre Sache ist. Sie müssen die komplette Miete zahlen und können den Mietanteil dann von dem Mieter, der nicht gezahlt hat, einfordern.
Wenn nicht die komplette Miete an den Vermieter gezahlt wird, besteht die Gefahr einer Abmahnung bis hin zu einer Kündigung, sowohl ordentlich, als auch fristlos.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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Auch die Hinweise und Anmerkungen, die R.A. Beutler in dem Gutachten gibt, erachte ich als wertvoll.