Nutzungsausfall wegen Mängelbeseitigung PKW
Fragestellung
Hallo,
mein Mann und ich haben uns im November 2017 eine Gebrauchtwagenauto gekauft mit einem Jahr Gewährleistung.
Nach erfolgtem Kauf, haben wir bemerkt, dass das Multifunktionslenkrad nicht funktionierte und auch damit verbunden die Hupe defekt war.
Wir haben dann direkt den Händler kontaktiert und ihn darüber informiert. Die Reparatur erfolgte letzte Woche. Anzumerken ist noch, dass das Auto "frisch" TÜV geprüft wurde. Wie kann es sein, dass das Auto durch den TÜV kommt, obwohl die Hupe defekt war?
Nun mussten wir das Auto zur auf eigene Kosten zur Reparatur bringen, abholen und 8 Tage warten, bis der Defekt behoben wurde. (Fahrt zum Händler 150 km eine Strecke) Frage: Steht uns Schadensersatz wegen Nutzungsausfall des PKWs für die Dauer von 8 Tagen zu?
Der Defekt bestand bereits beim Kauf. Hat hier der Verkäufer bereits seine Pflicht des Kaufvertrages verletzt, weil er uns einen mangelbehafteten PKW übergeben hat?
Vielen Dank für Ihr Feedback zu diesem Sachverhalt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Bis dahin einen schönen Abend
MfG
Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt