NEGATIV EINTRAG trotz Restschuldbefreiung
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte.
Mein Anliegen ist folgendes. Ich habe von der Creditreform Suhl Jacob KG einen Negativ Eintrag bekommen.
Mitte Mai 2017 bekam ich ein Forderungsschreiben von der Creditreform Suhl Jacob KG.
Datum des Schreibens der Creditreform Suhl Jacob KG : 19.05.2017.
Aktennummer bei der Creditreform Suhl Jacob KG: 100061255-2/02
Am selben Tag rief ich dort an und fragte um was es sich bei der Forderung handelt. Es wären Mietschulden. Ich teilte Frau Anna Fernandez-Gonzales mit das ich seit dem 23.04.2012 die Restschuldbefreiung erhalten habe und auch am selben Tag schickte ich den Beschluss des Amtsgerichts Meiningen über die Restschuldbefreiung postalisch an die Creditreform Suhl Jacob KG. Von diesem Zeitpunkt an habe ich nichts mehr von der Creditreform Suhl Jacob KG gehört. Bis zu diesem Zeitpunkt dachte ich gar nicht daran das Mietschulden existieren denn ich war der Meinung das derjenige der die Miete zahlen hätte sollen sie auch gezahlt hat wie es abgemacht war. Ich habe nicht eine Mahnung gesehen. Vor ein paar Tagen habe ich meine Bonität geprüft bei Bonify im Internet und da sah ich das ich einen Negativ Eintrag von der Creditreform Suhl Jacob KG bekommen habe.
Das ich Insolvenz anmelden musste habe ich auch denjenigen zu verdanken
Nachdem ich mich von demjenigen getrennt habe und die Scheidung eingereicht habe hat derjenige mir Stromschulden, Telefonschulden, Mietschulden angehängt, hat mit seiner damaligen Freundin meine Unterschrift gefälscht und ist untergetaucht ohne sich beim Sozialamt ab zu melden weil es die Miete bezahlt hat. Ich habe mich nach meinem Auszug beim Privaten Vermieter und auch beim Sozialamt ab gemeldet. Ich habe auch erst von den ganzen Schulden erfahren als ich schon in meiner neuen Wohnung wohnte und Besuch von den Gerichtsvollziehern bekam. Auch da habe ich nicht eine Mahnung gesehen.
Der Vollstreckungsbescheid ist vom 10.02.1997.
Meine Restschuldbefreiung habe ich am 23.04.2012 erhalten.
NEGATIV EINTRAG aus dem Internet gelesen bei Bonify
Status: Verfahren beendet wegen Vergleich Konkurs Insolvenz
Verfahrensweise: Überwachung
Eingestellt: 19.05.2017
Erledigt: 02.06.2017
Abgeschlossen
Creditreform
Nun ist meine Frage ist es überhaupt rechtens das ich einen Negativ Eintrag bekommen habe obwohl ich die Restschuldbefreiung erhalten habe und gibt es eine Möglichkeit diesen Negativ Eintrag löschen zu lassen ?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Druskus
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Frau Druskus,
es sind jetzt nicht unbedingt alle hochgeladenen Seiten wirklich lesbar. Eher nur "IMG_20180630_105704.jpg".
Ist aber hier nicht so wichtig. Denn § 301 Abs. 1 InsO besagt:
"(1) 1Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. 2Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben."
Insofern sollten Sie unter Verweis auf die Restschuldbefreiung per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung zum 24.7.2018 die Löschung des Eintrages von der Creditreform verlangen und zugleich den vermeintlichen Gläubiger bitten, die Auskunftei ebenso diese Anweisung zu erteilen.
MfG
D. Saeger
- RA -
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Vielen Dank.
Kerstin D.
Da ich keinen Drucker besitze kann ich erst nächste Woche die Vollmacht unterschrieben an sie zurück senden bis ca Mittwoch den 11.07.2018.
Ich habe meine Selbstauskunft bei der Creditreform Boniversum beantragt und warte nun auf das Schreiben von der Creditreform Boniversum. Sobald ich es habe sende ich es ihnen zu.
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Druskus.
Mir ist folgendes noch eingefallen. Derjenige wegen dem ich die Insolvenz beantragen musste hat mich der letzten gemeinsamen Wohnung verwiesen und mir die Möglichkeit genommen meine gesamten Unterlagen mit zu nehmen. Ich musste mich an die Polizei wenden um wenigstens meine Ausweis Papiere zu bekommen. Trotz mehrfacher Aufforderung an diesen von Seitens meiner Anwältin und trotz mehrfacher Strafandrohung bekam ich meine Dokumente von diesem nicht.
Das wollte ich ihnen noch mitteilen zu ihrer Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Druskus