Mündlicher Vertrag ohne meine Wissen?!
Fragestellung
Hallo Herr Otto,
folgendes Problem :
Im Jahr 2014 als ich 18 Jahre alt war, hat mir der damalige Lebensgefährte meiner Mutter ein Auto geleast. Dies kam so zustande : Ich befande mich zu dieser Zeit mitten im Abitur aber der Lebensgefährte meiner Mutter bestand auf eine Zusammenlegung unserer Haushalte und wollte, dass ich und meine Mutter zu ihm ziehen ( ca. 12 Km entfernt ). Dieses habe ich erst ablehnt aufgrund meiner fehlenden Mobilität um zur Schule zu kommen. Somit meinte er damals ganz großzügig, dass er mir dann ein Auto besorgt . Somit kam es dazu, dass er mir einen 1er BMW geleast hat ( Ich habe ihn auch mit ausgesucht ) . Allerdings habe ich ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass ich nicht über die finanziellen Mittel verfüge , um die Leasingraten aufzubringen. Er sagte daraufhin, dass ich ihm einfach dann die Leasingraten oder einen Teil davon zahlen solle, wenn ich mit der Schule fertig bin und einen Nebenjob habe. Der Leasingvertrag begann im August 2014. Im Juli 2015 war ich mit der Schule fertig. Zeitgleich fing ich an zu arbeiten und bekam ab dann auch Unterhalt von meinem leiblichen Vater. Somit habe ich ab Juli 2015 die monatlichen Raten in Höh e von 217€ an den Lebensgefährten meiner Mutter gezahlt. Zwischendurch habe ich auch mal einen Monat nichts bezahlt, wenn ich nicht Geld dafür übrig hatte. Nun haben die beiden sich im Februar diesen Jahres getrennt und nun fordert der Ex Lebensgefährte meiner Mutter auf einmal 3.315,02€ von mir ! Die Summe setzt sich aus den Raten zusammen, der er für das Auto bezahlt hat. Der Vertrag des Autos läuft noch bis August diesen Jahres und ich habe ihm mittgeteilt, dass ich ihm selbstverständlich das Auto aufgrund der Trennung zurückgebe und nicht mehr nutze. Er meint, dass wir einen mündlichen Vertrag haben, der dadurch zustande gekommen ist, dass ich das Auto genutzt habe und viele Raten an ihn gezahlt hätte . Stimmt das ?! Er ist doch Leasingnehmer und hat mir das Fahrzeug nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt!
Ich befinde mich noch in meiner Berufsausbildung und kann diese Summe nicht bezahlen - vor allem sehe ich auch keinen Grund, warum er diese Summe von mir fordern kann? Er droht mir nun mit einem Mahnbescheid gegen mich und das wir vor das Amtsgericht müssen?!
Ich hoffe auf eine positive Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Sie müssen in rechtlicher Hinsicht unterscheiden zwischen dem Vertragsverhältnis Exfreund zu Leasingfirma und dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und Ihnen.
Natürlich ist und bleibt er im Außenverhältnis Leasingnehmer und haftet der Leasingfirma für die noch ausstehenden Raten. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist die Frage, zu welchen Bedingungen er Ihnen das Fz zur Verfügung gestellt hat.
Hier ist als Erstes festzuhalten, dass Sie nach Aufnahme einer Arbeitstätigkeit monatlich Zahlungen in der Höhe an ihn geleistet haben, in der er aus dem Leasingvertrag zur Zahlung verpflichtet war.
Das spricht natürlich in ganz erheblicher Weise dafür, dass es eine Verabredung dahingehend gibt, dass er zwar nach außen als Leasingnehmer auftritt, im Innenverhältnis aber Sie die Raten zahlen sollen.
Wenn ich die von ihm geforderte Summe durch die monatliche Rate teile, komme ich ungefähr auf 15 Monatsraten, die er von Ihnen beansprucht.
Es spricht viel dafür, dass es sich im wesentlichen um die von ihm gezahlten Raten aus der Zeit 08/14 bis 06/15 handelt, also eine Zeit, in der Sie selber kein Einkommen hatten.
Wenn er für diesen Zeitraum Erstattungen verlangt, muss er auch beweisen, dass Sie sich zur Zahlung dieser Raten seinerzeit verpflichtet haben, obwohl Sie über keine Einkünfte verfügten.
Das ist eher unwahrscheinlich und widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, und er wird einen entsprechenden Beweis kaum erbringen können, so dass man davon ausgehen muss, dass Ihre Ratenzahlungspflicht erst mit Erzielung eigenen Einkommens beginnen sollte, eben weil er wollte, dass Sie zusammen mit ihm und Ihrer Mutter dort wohnen.
Es kommt zudem entscheidend darauf an, ob Sie sich verpflichtet haben, die Raten solange zu zahlen, wie Sie das Fz nutzen, oder ob Sie im Innenverhältnis den Leasingsvertrag als eigenen führen wollten.
Stehen Sie z.B. im Leasingvertrag als Benutzer des Fahrzeuges, haften Sie in der Tat für sämtliche Raten bis zum Ablauf des Vertrages.
Stehen Sie nicht drin, spricht viel dafür, dass Sie lediglich dann und solange zahlen wollten, wie Sie den Wagen auch tatsächlich nutzen.
Sie sollten sich im Hinblick auf den Zeitraum 2014/2015 bis zur Arbeitsaufnahme hilfsweise auf den Wegfall der Bereicherung berufen mit der Begründung, wenn Sie gewusst hätten, dass Sie für diese Zeit später zahlen sollen, hätten Sie den deal gar nicht gemacht, weil Sie ihn sich nicht leisten konnten.
Ist es allerdings so, dass Sie ihm tatsächlich zugesichert haben, die Raten später zu zahlen, sind Sie in der Tat in der Pflicht.
Sie sollten versuchen, mit ihm eine entsprechende Einigung außergerichtlich zu erzielen, weil Sie so ganz schadlos sicher nicht aus der Sache herauskommen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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