MDK Gutachten
Beantwortet
Fragestellung
Ich habe das Bundesversicherungsamt beauftragt, das fehlerhafte Gutachten, vom Medizinischen
Dienst der Krankenkasse prüfen zu lassen.
Meine Frage: Kann man im Falle eines positiven Ergebnisse, ein neues MDK Gutachten juristisch Einklagen,
und kann man dann das Gutachten auch als Gegengutachten benutzen.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bei der Vermutung eines Behandlungsfehlers mit der Erstellung eines für den Versicherten kostenfreien Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
Die Qualität dieser MDK Gutachten ist umstritten. Sie geben allerdings einen ersten Anhaltspunkt für einen Behandlungsfehler. Im Klageverfahren gegen den Arzt oder die Klinik wird das Gericht immer ein weiteres Gutachten erstellen lassen. Anhand dessen wird dann die Frage des Behandlungsfehlers und der Haftung des Arztes entschieden.
Sie haben keine Möglichkeit ein weiteres MDK Gutachten einzuklagen. Sie können jedoch dem MDK-Gutachter Ergänzungsfragen stellen und ihn auch konkret auf etwaige Fehler in seiner Begutachtung hinweisen. Vielleicht ist Ihnen das Bundesversicherungsamt dabei behilflich.
Sind Sie der Ansicht, dass die Behandlung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und Sie deshalb einen Schaden erlitten haben, können Sie ein privates Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen oder die Frage nach der Haftung gleich gerichtlich klären lassen. Sie können in ein Gerichtsverfahren vorhandene Gutachten einbringen. Wie bereits schon geschrieben, wird das Gericht seine Entscheidung aber auf ein von ihm beauftragtes Gutachten stützen. Sollte dies von den vorhandenen Gutachten zu Ihren Ungunsten abweichen, muss sich das Gericht damit aber auseinandersetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend und verständlich beantwortet zu haben.
Besten Gruß
Anja Herrmann, LL.M.
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Danke.
können Sie mir bitte vorab mitteilen, was Gegenstand des MDK Gutachtens war (Behandlungsfehler, Pflegestufe,...).
Vielen Dank.
Beste Grüße
Anja Herrmann
es handelte sich dabei um ein Behandlungsfehler