Künstliche Intelligenz als abzurechnende Leistung für und von Ärzten
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine künstliche Intelligenz entwickelt, welche Ärzten bei der Krebserkennung unterstützen kann. Wir würden diese künstliche Intelligenz gerne Ärzten als Leistung anbieten.
Der Arzt kann über eine Weboberfläche die Werte seines Patienten eingeben und erhält innerhalb weniger Sekunden die Krebswahrscheinlichkeit. Für diese Abfrage wollen wir dem Arzt z.B. 10€ in Rechnung stellen. Der Arzt wiederum soll, wenn möglich, seinem Patienten z.B. 20€ in Rechnung stellen können. (siehe Schaubild im Anhang)
Ist so ein Modell möglich? Und wenn ja, muss die GOÄ berücksichtigt werden und welche Ziffer würde hierfür infrage kommen?
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
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Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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