Kreditausfall
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Sehr geeehrter Herr Schröter,
Meine Ex-Frau und ich hatten 2008 einen Kredit bei der hiesigen Sparkasse über 30000 € aufgenommen, monatl. Rate 250 €, Restsumme 13.000 €. Der Kredit war auf ein Haus meiner Eltern gesichert, das 2016 verkauft wurde. Die Bank machte vermutlich einen Fehler. Sie gab eine Lastenfreistellung, verlangte aber nicht die Kreditrückzahlung. Er lief einfach weiter. Nun kann er nicht mehr bedient werden. Meine Ex-Frau beteiligt sich nicht, ich bin selbständig und aus gesundheitlichen Gründen in Hartz4 gelandet. Wenn ich jetzt die Abbuchungsermächtigung zurückziehe, was passiert dann? Trotz ausgefallener Sicherung Kündigung nach 2 Ratenausfällen, dann Mahungen und Zwangsvollstreckung, Pfändung...eidesstattliche Erklärung...oder hat es Konsequenzen für die Bank, dass Sie die Rückzahlung nicht beim Ausfall der Haus-Sicherung forderte? Ist aus dem Fehler der Bank was zu machen, das ist meine Frage an einen Experten. Die Kreditabteilung der Bank verweigert jedes Gespräch, die Mitarbeiterin aus der Geschäftsstelle lässt immer nur ausrichten, ich soll zahlen und auch dafür sorgen, dass meine Ex-Frau zahlt, was unmöglich ist.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
E. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
- Die damalige Lastenfreistellung führt nicht dazu, dass der Restbetrag aus dem Darlehensvertrag nicht mehr zurückzuzahlen ist. Hiergegen spricht die weitere Zahlung der Darlehensraten. Auch scheidet aufgrund der Zahlung einer Verjährung des Rückzahlungsanspruches aus.
- Soweit in der damaligen Sicherheitenbestellung durch Sie und Ihre Exfrau kein notarielles Schuldanerkenntnis abgegeben wurde, wird die Bank die Forderung im Falle einer Zahlungseinstellung gerichtlich durchsetzen müssen. Aus den Unterlagen ist keine Zwangsvollstreckungsunterwerfung ersichtlich. Die Bank wird dabei beide Darlehensnehmer nach Kündigung des Darlehensvertrages in Höhe des Restbetrages in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie die Raten bisher alleine gezahlt haben, haben Sie gegenüber der Exfrau einen Ausgleichsanspruch, soweit in einer Scheidungsvereinbarung nichts anderes geregelt wurde.
- Zur weiteren Vorgehensweise empfehle ich die Bank schriftlich zu kontaktieren, wonach Sie über kein pfändbares Einkommen verfügen und die weitere Zahlung der Raten nicht mehr gewährleisten können. Bieten Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung an, wonach Sie für einen bestimmten Zeitraum einen monatlichen Betrag zahlen, den Sie sicher aufbringen können.
- Eine Kopie des Schreibens sollten Sie an Ihre Exfrau senden, da diese voraussichtlich von der Bank in Anspruch genommen wird.
- Soweit die Bank ankündigt den Darlehensbetrag gerichtlich einfordern zu wollen, sollten Sie erwägen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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