Konto Bevollmächtigung
Fragestellung
Hallo,
mein Vater befindet sich im Pflegeheim, aufgrund einer Demenz. Da die Rente für die monatlichen Kosten des Pflegeheims nicht ausreicht, mussten wir sein Haus verkaufen.
Nun würde ich gern das Geld vom Hausverkauf nicht auf dem Girokonto liegen lassen, sondern es in Form eines Tagesgeldkontos anlegen, so dass man auch ein paar Zinsen darauf bekommt. Leider ist es so, dass viele Banken trotz einer notariellen Vollmacht es ablehnen, dass Bevollmächtigte für Ihren Vollmachtgeber ein Konto anlegen. Kann ich ein Tagesgeldkonto auch auf meinen Namen anlegen und das Geld dann darauf tun? Oder zählt das dann zu meinem Vermögen (obwohl ich es nicht anfassen werde, sondern es ausschließlich meinem Vater zu gute kommt. In der notariellen Vollmacht ist das Innenverhältnis ausgeschlossen. Mein Vater wurde aber aufgrund der Tatsache dass er sich mündlich nicht mehr verständigen kann die Schwerbehinderung bescheinigt.
Wie ist das rechtlich zu sehen? Ich möchte nicht, wenn das Geld irgendwann mal alle ist, Ärger mit dem Sozialamt bekommen und mir Dinge vorhalten lassen müssen.
Stefanie K.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Wenn es so ist, dass die Bank tatsächlich die Anlage eines Kontos unter einer Bevollmächtigung nicht ermöglichen kann, dann können Sie grundsätzlich ein Konto auf Ihren Namen anlegen lassen, das heißt, einen Vertrag über ein Tagesgeldkonto mit der Bank abschließen. Sie haben aber Recht, dass es den Eindruck machen kann, als gehöre es zu Ihrem Vermögen und dass Sie dann plötzlich mit diesem Vermögen hinsichtlich der Pflegekosten als Schuldner herangezogen werden könnten. Natürlich würde es die Möglichkeit geben, dann nachzuweisen, dass die Einzahlung des Geldes auf das Tagesgeldkonto ausweislich des Verwendungszwecks auf dem Hausverkauf Ihres Vaters stammt. Jedoch würde ich mich nur auf derartige Indizien nicht verlassen.
Ist es denn nicht möglich, dass Ihr Vater, wenn er sich zwar nicht mündlich verständigen kann, dennoch den schriftlichen Vertrag über das Tagesgeldkonto abschließt. Oder ist er in einem Zustand, in dem er sogar geschäftsunfähig ist? Ich würde der Bank diesen Sachverhalt schildern, vielleicht würde sie dann Verständnis für die besondere Situation zeigen und den Vertrag dennoch als Bevollmächtigte für Ihren Vater abschließen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Entscheidung hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens behilflich sein. Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion, falls weiterhin Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
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