Klage/Anzeige wegen Umgehung Schenkungssteuer, bzw. Umsatzsteuerhinterziehung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Greenawalt, als Expatriot in Texas habe ich Lust, meiner eigenen Sicht auf die Lage in Deutschland Gehör zu schaffen: Herr Finanzminister Olaf Scholz betreibt einen öffentliche aufrufbaren Facebook-Account und einen Twitter-Account. Dieser wird ihm von den genannten Firmen vermeintlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Tatsächlich handelt es sich um ein monetär zu bewertendes Barter Tausch-Geschäft, persönliche Daten gegen Infrastruktur und Betreiben der Webseite. Es ist leicht zu argumentieren, dass der Wert dieser Accounts für H. Scholz pro Jahr mehr als 20.000 Euro beträgt und seine persönlichen Daten auf Grund des hohen Traffic, den er den o.g. Firmen bringt, entsprechend viel Wert sind. Handelt es sich um eine Schenkung, die H. Scholz unrechtmäßigerweise nicht versteuert oder wird gar fällige Umsatzsteuer nicht abgeführt seitens Facebook und Twitter, worüber H. Scholz informiert ist, was wiederum eine Beihilfe zum Steuerdelikt seinerseits wäre? Ein kurze Einschätzung ihrerseits würde mir helfen, ob ich den oben beschriebenen Lustgewinn realisieren kann. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie eine Anwalt kennen, der Interesse an diesem Fall hat. Mit freundlichen Grüßen, Dr. T. K.
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Greenawalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Rechtliche Einschätzung
Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Social Media Plattform unterliegt nicht der Besteuerung, da kein Leistungsaustausch (UStG) bzw. kein Vermögenstransfer (ErbStG) stattfindet.
Im Detail
Ihr Ansatz ist verlockend, würde aber dazu führen, dass jegliche geschäftliche und letztlich auch jede private Transaktion auf beiden Seiten zu einer Besteuerung führt. Mit anderen Worten: Es müsste nicht nur der Unternehmer, sondern auch der Kunde Steuern zahlen.
Facebook und Twitter versteuern ihre Gewinne, die sie aus der Verwertung der Nutzerdaten ziehen (einschließlich denen von Olaf Scholz). Die Gewinne werden aber nicht unmittelbar aus den Nutzerdaten oder dem Traffic generiert, da diese zunächst einmal nicht unmittelbar in Geld zu bemessen sind. Vielmehr erfolgt die Gewinnerzielung durch die Weiterverwertung, z.B. durch Werbung. Erst hier wird ein Leistungsaustausch gegen Geld erbracht, der letztlich versteuert werden muss und auch versteuert wird.
Würde nun auch Olaf Scholz steuerpflichtig sein, so käme es letztlich zu einer Doppelbesteuerung. Denn dann würde bereits bei der Ansammlung der Daten eine Steuer anfallen, obwohl bei der Erhebung noch nicht klar ist, ob seine Daten überhaupt einen Wert haben. (Zum Vergleich: Der Wert meines privaten Facebook-Profils dürfte gegen Null gehen, das ist aber bei der Eröffnung des Accounts nicht ersichtlich, sondern ergibt sich erst beim Versuch der Verwertung)
Sie können es mit dem Schürfen von Gold vergleichen: Das Schürfen und Auffinden des Golds an sich ist steuerfrei. Die Steuer entsteht erst dann, wenn das Gold verkauft wird.
Das Steuerrecht darf zudem wegen des Schutzes des Eigentums (§ 14 GG) nur dann zu einer Besteuerung führen, wenn für den Besteuerten netto ein Vermögenszuwachs stattfindet. Dies ist bei Olaf Scholz nicht der Fall: Denn auch der für ihn entstehende Vorteil, nämlich die erhöhte Publicity, lässt sich hier nicht in Geld bemessen. Vielmehr nutzt er die Möglichkeiten der Plattform, um durch eigene Posts auf Facebook und Twitter seine Bekanntheit zu steigern. Dies ist jedoch kein Leistungsaustausch im steuerrechtlichen Sinne, da - anders als z.B. bei einer Werbeagentur - Facebook keine gezielten Maßnahmen zur Steigerung seiner Bekanntheit durchführt und sich diese bezahlen lässt.
Damit ist das Profil des Politikers letzlich nicht mehr als der kostenfreie Eintrag in einem Branchentelefonbuch. Die Schwelle zur steuerpflichtigen Transaktion ist damit allein noch nicht überschritten, sondern bedarf einer weiteren Verwertung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Einschätzung helfen, auch wenn sie Ihrem Vorhaben nicht zwingend weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Dr. Tim Greenawalt
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haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider sehe ich hier keine Chance.
Die Besteuerung setzt erst beim Handel mit den Daten an, nicht bei der Wertschöpfung. Letzteres wäre eine Vermögensbesteuerung (die in Deutschland nicht existiert) und würde zudem die Grenze zur Monetarisierung der Persönlichkeit durchbrechen.
Dann müsste jeder Mensch besteuert werden, der sein Ansehen und seine Persönlichkeit in irgendeiner Weise zu seinem Vorteil nutzt.
Das würde letztlich zu einer Überbesteuerung führen, die jegliches soziales Leben zum Erlahmen bringt.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Dr. Tim Greenawalt