Kirchensteuer
Beantwortet von Steuerberater Johannes Kretzschmar in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo, ich arbeite seit Mai 2016 in Deutschland. Bei der Anmeldung der Wohnung wurde mich gefragt, ob ich glaeubich bin. Ich hab nein geantwortet. Und seitdem zahle ich auch kein Kirchesteuer. Getauft bin ich aber und nie aus der Kirche ausgetretten. Heute hab ich alles legal und sauber gemacht weil mein Freund besteht auf Hochzeit in der Kirche. Wahrschenlich muss ich alles nachzahlen oder kann noch was pasieren? Ich mach mir wirklich Kopf. Danke fuer Antwort . Michaela
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Antwort von Steuerberater Johannes Kretzschmar
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihren Auftrag, den ich gerne annehme! Im Hinblick auf eine Erstberatung und die von Ihnen mitgeteilten Informationen werde ich Ihnen folgend antworten. Bitte beachten Sie, dass bei ggf. anderen Verhältnissen sich die Antwort ändern könnte.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ohne formalen Austritt die Kirchensteuerpflicht weiter besteht. Durch eine einseitige Willenserklärung des Austritts können Sie auf die Zahlung von Kirchensteuer für die Zukunft verzichten. Dies haben Sie leider nicht getan. Wollen wir sehen, welche Rechtsfolgen daraus entstehen:
Eine Nichtzahlung gilt nicht als Austritt (z.B. Verwaltungsgericht Cottbus vom 18.03.2009 Az.: 1 K 1277/07). Auch ist es so, dass die Kirche ihren Anspruch nicht dadurch verwirkt, dass über einen gewissen Zeitraum keine Geltendmachung erfolgt. Das heißt, dass Sie die Kirchensteuer hätten zahlen müssen und der Betrag seitens der Kirchen angefordert werden könnte.
Generell könnte Ihre Kirchensteuer aber verjährt sein und daher nicht mehr anfallen. Dies ist jedoch bei dem Jahr 2016 ff. noch nicht der Fall und daher nicht prüfungswürdig. Es ist keine Verjährung eingetreten.
Meine Empfehlung an Sie:
Suchen Sie mit der Kirche das Gespräch und bleiben Sie anonym. Der Kirche wird ein zukünftiges Mitglied, dass regelmäßig Steuern zahlt, lieber sein als ein Mitglied, das austritt. Aus meiner Erfahrung heraus besteht hier auch Verhandlungspotential! Sagen Sie dass Sie es versäumt haben und in Zukunft ihre Kirchensteuer zahlen wollen und fragen Sie nach einer Einigung. Oftmals ist das möglich, da die Kirchen ansonsten nicht darauf kommt, dass Ihr Kirchensteuer entgangen ist.
Ich hoffe Ihnen trotz der Rechtslage geholfen zu haben und würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir eine gute Bewertung hinterlassen!
Alles Gute für Ihre Hochzeit.
Danke und beste Grüße,
StB Kretzschmar
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