Internet-Bestellung: Forderung wird nicht beglichen
Fragestellung
Hallo Frau Vetter,
ich habe vor langer Zeit (Ende 2019) zwei Kleidungsstücke bei https://www.unconditional.uk.com/ (Sitz in London) im Wert von 500€ bestellt, die im Januar 2020 geliefert wurden . Die beiden Kleidungsstücke waren fehlerhaft und passten nicht ganz, so dass ich sie zurückgeschickt habe. Nur für eines der beiden Kleidungsstücke habe ich - ebenfalls fehlerhaften - Ersatz bekommen. Ich habe mehrfach Erinnerungen an die angegebene Kontaktadresse geschickt (per Email und per Whatsapp) und mit dem Inhaber und Designer der Firma gechattet und telefoniert. Ich wurde mehrfach vertröstet, mittlerweile reagiert die Firma nicht mehr auf meine Anfragen.
Der Designer (Philip Stephens) ist vor einigen Monaten verstorben; mein Verdacht ist, dass Unconditional nur noch das Lager abverkauft und demnächst geschlossen wird. Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
C. W.
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Antwort von Rechtsanwältin Bianca Vetter
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworten möchte. Ich möchte Sie zunächst darauf aufmerksam machen, dass ich Ihre Fragen nur anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen beantworten kann und insbesondere bei Hinzutreten weiterer auch noch unbekannter Umstände die Antworten anders ausfallen könnten.
In der Sache selbst muss ich Ihnen zu meinem Bedauern mitteilen, dass Ihnen bei einem weiteren Verweigern der Rückzahlung bzw. der Klärung der Angelegenheit durch den Shop nur der Weg über eine gerichtliche Geltendmachung der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Anbieten der Rücksendung der Kleidungsstücke des Kleidungsstückes möglich wäre.
Sie müssten daher zunächst der Firma gegenüber nochmals die Rücksendung der Kleidungsstücke anbieten und gleichzeitig vom Kaufvertrag zurückgetreten. Nach Ihrer Schilderung haben Sie dies bereits gemacht. Sie müssten daher nun gegen den Shop entweder einen Europäischen Mahnbescheid beantragen oder eine Gerichtsverfahren in England führen. Dies dürfte auch keine allzu große Angelegenheit werden.
Zu beachten wären allerdings hier auch die AGBs des Shops, daher was diese für den Fall eines Rücktrittes vorsehen.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass selbst wenn Sie einen Titel gegen den Shopinhaber hätten, die Beitreibung Ihrer Forderung dann erheblich erschwert würde, wenn tatsächlich der Shop nicht mehr betrieben wird oder auch das Kapital des Shops nicht mehr vorhanden ist.
Sie müssten daher damit rechnen, dass Ihre Forderung mangels Liquidität des Shops nicht mehr beigetrieben werden kann.
Zudem müssten Sie zunächst auch mit den Kosten für ein Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren in Vorleistung treten. Auch diese Kosten könnten Sie nicht mehr beitreiben, wenn der Shop nicht mehr existiert bzw. dessen Liquidität nicht ausreicht.
Insgesamt halte ich daher die Möglichkeit, dass Sie eine Rückzahlung des Kaufpreises erhalten für eher gering an. Vor allem vor dem Hintergrund dessen, dass Sie geschildert haben, dass sich der Shopinhaber bzw. die hierfür Verantwortlichen nicht mehr bei Ihnen melden bzw. Ihre Rückfragen beantworten. Dies spricht sehr dafür, dass der Shop nicht weiter betrieben werden soll und eine Beitreibung daher eher aussichtslos wäre.
Ich bedauere, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann. Sollten Sie in Erwägung ziehen tatsächlich ein Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren gegen den Shop zu betreiben würde ich Ihnen anraten eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.
Denn ich selbst bin im internationalen Rechtsverkehr nur sehr selten tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin
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