Herausgabe Eigentum
Fragestellung
Guten Tag!
Folgende Situation:
Ich hatte eine Frau über das Internet kennengelernt.
Das war ungefähr im Oktober 2016.
Ein erstes kurzes treffen gab es Mitte November ohne das etwas intimes passiert ist.
In der Folgezeit gab es zwar nur, aber trotzdem, sehr vertrauensvollen Kontakt über Facetime, Sms, Whatsapp,
Telefon, Email etc.
Sie hatte viele Probleme aus denen ich ihr gerne heraushelfen wollte, hatte ihr später sogar einen Personalbogen gegeben damit ich sie einstellen kann.
Sehen wollte sie mich lange Zeit nicht wirklich, immer wieder ausreden usw. Ca. 3 Monate vergingen bis wir uns wieder sahen.
Von Anfang an gab es sehr viel Streit zwischen uns, eigentlich nur, doch ich war blind vor Liebe.
Sie wollte von vornherein meinen Betrieb und Hof ändern, mir untersagen mich abends mit meinen geselligen Freunden bei mir in der Werkstatt zu treffen und war extrem eifersüchtig auf alles und jeden. Selbst Brötchen holen durfte ich nicht ohne von ihr kontrolliert zu werden.
Am 8. März kaufte ich trotz allem ein Auto für 6300,-€ welches sie nutzen sollte in der Hoffnung dass wir uns dann häufiger sehen, da ich als Selbstständiger zeitlich sehr eingespannt bin, sie ca 200 km entfernt von mir wohnt und sie Mobil bleibt da sie ihren Job kündigte und ihren Firmwagen nicht mehr nutzen konnte.
Am 19.März warf ich ihr den Fahrzeugschlüssel in ihren Briefkasten (sie war nicht zu Hause) und teilte ihr mit dass das Auto vollgetankt zu Hause vor meiner Haustür steht und sie es jederzeit nutzen kann wenn sie möchte.
Der Wagen war auf mich zugelassen.
Ab Mitte Ende Februar und im März 2017 sahen wir uns ein paar mal, wobei es dann meines Wissens im März auch zum GV kam und die Dame angeblich schnell Schwanger wurde wie sie mir direkt mitteilte.
Schon Ende März wußte sie dass es ein Junge wird und am 28. Dezember 2017 geboren werden sollte.
Seltsam aber war.
Es war trotzdem ok für mich und ich stand dazu weil ich sehr verliebt war, obwohl ich auch arge bedenken hatte.
Danach herrschte erstmal wieder nur Kontakt über oben genannte Medien.
Ich fühlte mich ihr gegenüber verpflichtet da sie ja nun angeblich Schwanger war.
Damit sie Arztbesuche wahrnehmen konnte fühlte ich mich umso mehr in der Verantwortung ihr das Auto
zur Verfügung zu stellen und sie benutzte es ausschließlich.
Einen neuen Job in ihrem Beruf durfte sie angeblich nicht mehr annehmen, da sie in der Altenpflege oder ähnlichem tätig war und es Schwangeren wohl untersagt sei.
Das nächste treffen fand dann im April für ein paar Tage statt, am 15. April, auf meinem Geburtstag, wollte sie dringend in aller Öffentlichkeit unsere Schwangerschaft bekanntgeben womit ich nicht einverstanden war.
Es kam zu einem heftigen Streit.
Aus Sturheit und Wut warf ich ihr unklugerweise den Fahrzeugbrief hin und sagte ihr, sich hier nie wieder blicken und mich in Ruhe zu lassen.
Am 21. Mai 2017 trafen wir uns nochmal um einiges zu klären, es kam wieder zum Streit, genervt und angewidert unterschrieb ich ihr dummerweise auch noch ein Schriftstück mit folgendem Inhalt:
„Hiermit übergebe ich Frau … , wohnhaft in … den Wagen mit dem Kennzeichen … .
Frau … muss den Wagen innerhalb von einer Woche auf ihren Namen ummelden.“
Geschenkt habe ich ihr das Auto ausdrücklich nicht. Nur aufgrund der Schwangerschaft wollte ich mein Gewissen beruhigen aber nicht auch noch für Versicherung und Steuer aufkommen müssen.
Kurz danach erfuhr ich von ihrer Beziehung zu einem anderen Mann.
Bis zum 5. Juli hatten wir dann nur noch Kontakt über die Medien, wobei eigentlich nur Vorwürfe gemacht, beschimpft und gestritten wurde. Immer wieder ging es dabei um das Kind und die Schwangerschaft, welches sich durch die vielen Emails auch beweisen ließe.
Ab genanntem Datum gab es keinen nennenswerten Kontakt mehr.
Ich vermutete nach wie vor dass die Frau gar nie Schwanger war, was sie aber bis heute nicht durchblicken läßt. Lediglich ein Ultraschallbild schickte sie mir über das Telefon, eines ohne Namen und Datum, und auf die selbe Weise einen Terminzettel für eine Untersuchung, ich aber herausfand dass ihre eigene Schrift darauf war.
Mittlerweile wusste ich auch das normalerweise kein Arzt nach höchstens 4 Wochen Schwangerschaft sagen kann welches Geschlecht ein ungeborenes hat.
Am 26. Januar 2018 nahm ich also wieder Kontakt zu ihr auf um zu erfahren wie es dem Kind geht und wie alles verlaufen ist, denn Ende Dezember sollte es ja geboren werden.
Nachweislich war sie zu der Zeit aber ständig auf irgendwelchen Veranstaltungen und sogar im Urlaub.
Bilder auf ihrer Facebookseite bestätigten dieses.
Sie verweigert mir trotz mehrfacher Nachfrage eine konkrete Aussage. Keine Information, keine Daten, keine Fotos etc. welche die Geburt tatsächlich bestätigen könnten.
Lediglich ein hintenherum gesagtes „uns geht es gut“ welches sich immer auf die Verbindung mit ihrem neuen Partner bezieht, ein Verweis auf ihre zur Zeit sehr anstrengenden Nächte so dass sie jetzt ihre Ruhe bräuchte und ein sehr kurzer Whatsapp Status der ein leeres Kinderbett zeigt ist die einzige aber sehr fadenscheinige Information die sie mir zukommen ließ.
Weil es mir nun zu bunt wurde und ich sie mit dem Auto (welches seit Mai 2017 auf ihren Namen zugelassen war) nicht mehr wirklich unterstützen will, sendete ich ihr jetzt folgendes Einschreiben:
„Guten Tag … ,
förmlich bitte ich dich hiermit um Herausgabe des Fahrzeuges da ich Eigentümer desselben bin und es wie folgt beschrieben wird:
PKW......................ausführlich beschrieben.
Das Auto mit 1 Schlüssel und Fahrzeugbrief ist mir mit einer Frist zum Dienstag den 13. Februar 2018
an meine Wohnadresse auszuliefern. Hingegen kann nach Absprache auch eine Abholung durch mich erfolgen.
Ebenfalls biete ich dir hiermit den Kauf des Fahrzeuges für die Summe von 6300,- € an. Die Summe ist dann sofort im ganzen an mich zu überbringen und deckt damit genau den von mir erfüllten Kaufpreis laut meinem Kaufvertrag vom 8. März 2017.
Gleichzeitig möchte ich dich darauf hinweisen dass mich ungeklärte Umstände zu dieser Maßnahme ermutigen.
Eine regelrechte Klärung hinsichtlich der von dir besagten, wahrscheinlich von mir im März 2017 ausgelösten Schwangerschaft, bzw. meiner darauffolgenden biologischen Vaterschaft des von dir somit wahrscheinlich im Dezember 2017 geborenen Kindes, würde die Sachlage ändern.
Aufgrund einer von dir erbrachten, glaubwürdig dargelegten Bekundung meiner Vaterschaft des Kindes wäre ich bereit dir das Auto als sozusagen Alimente-Vorauszahlung zu erlassen und biete dir damit meine Hilfe an.
Dazu bitte ich allerdings um eindeutige schriftliche Stellungnahme wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort u. beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes, eine Vaterschaftsanerkennung,
Amtspflegschaft-Nachweis, Beistandschaft-Bescheinigung oder auch deinen Mutterpass in Kopie etc.
Die Unterlagen kannst du mir natürlich gerne per E-mail oder per Fax zusenden.
Gerne auch kannst du dich vorab telefonisch mit mir in Verbindung setzten, in dieser Sache bin ich täglich ab 19:00 Uhr unter oben genannten Telefonnummern erreichbar.“
Sie ist ausgeflippt und antwortete darauf dass sie sich bei einem Anwalt erkundigt hat.
Man könne etwas Geschenktes nicht zurückfordern. Sie hätte schließlich das Auto und den Fahrzeugschein und wäre somit im rechtmäßigen Besitz des Autos.
Angeblich hätte sie sogar Zeugen (ihre Mutter und ihren Exmann mit denen sie in einem Haus wohnt) die bestätigen würden dass ich ihr das Fahrzeug geschenkt habe.
Ich habe es ihr jedoch nicht Geschenkt, habe meinen Kaufvertrag, den Zweitschlüssel und auch Zeugen die dieses ganze geschehen bestätigen können.
Außerdem existieren genug Emails in denen sie beteuert mir den Wagen abzubezahlen und ihn sicher niemals von mir geschenkt haben wollen würde. Ich solle einen Vertrag aufsetzen lassen worin festgelegt wird wie viel sie monatlich dafür zahlen soll.
Einen Vertrag gibt es aber leider nicht, da ich mich wie gesagt ihr gegenüber wegen dem Kind immer verpflichtet fühlte und erstmal keinen weiteren Stress wollte.
Abbezahlt hat sie aber auch nie, obwohl sie es wollte.
Sie sagte mir heute dann auch noch dass sich das Auto gar nicht mehr in ihrem Besitz befindet.
Am vergangenen Samstag bin ich jedoch bei ihr vorbei gefahren und sah den Wagen dort stehen.
Heute konnte ich zudem durch eigene Ermittlungen feststellen dass der Wagen im Dezember 2017 auf ihren Exmann
zugelassen wurde.
Auf dass Kind ist sie bei der Antwort in keinster Weise eingegangen.
Versuche von mir, über das örtliche Jugendamt etwas über das Kind herauszufinden, scheiterten leider.
Jetzt meine Fragen:
-Sollte ich nach Fristablauf nochmals mit einem Einschreiben auf ihre Reaktion eingehen und sie aufklären dass es keine Schenkung gab und auch dass ich vermute dass sie nie Schwanger war?
-Habe ich nach genannter Sachlage eine gute Chance den Wagen bzw Schadenersatz von der Frau zu erhalten?
Ich habe ihn ihr nur zum Gebrauch überlassen, mehr nicht.
-Oder sollte ich mich vor Gericht etwa lieber wegen einer Schenkung mit ihr auseinandersetzen?
-Nützen mir die E-mails, SMS, Whatsapp Nachrichten und Sprachnachrichten oder die Screenshots von ihrer Facebookseite als Beweismaterial etwas?
-Nützen mir der Zweitschlüssel, Kaufvertrag und meine Zeugen vor Gericht als Beweis?
-Kann ich schon eine Strafanzeige wegen Betruges o.ä. gegen sie stellen wenn ich sicher weiß dass niemals ein Kind geboren wurde?
-Wie muß ich jetzt am besten vorgehen, was ist für mich der klügste Weg?
Soll ich abwarten bis ihr Anwalt sich bei mir meldet?
Soll ich die Herausgabefrist welche ich ihr gestellt habe abwarten und dann eine neue Frist setzen, bzw. sie anmahnen? Oder ihr besser mit einem Anwalt zuvor kommen?
-Wäre es Sinnvoll ihren Exmann auf das Auto anzusprechen?
Sie droht mir jetzt mit einem Anwalt und will schmutzige Wäsche zu waschen, sieht nicht im geringsten einen Bedarf die Sache auf normalem Wege zu klären.
Vielen Dank schonmal vorab!
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Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
in Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Vorab möchte ich zur Sach- und Rechtslage Folgendes ausführen: Ein Schenkungsversprechen ist nur dann wirksam, wenn es notariell beurkundet worden ist. Ist die Schenkung aber bereits vollzogen, bedarf es einer solchen notariellen Beurkundung nicht (§ 518 BGB). Ob in Ihrem Fall eine solche vollzogene Schenkung vorliegt, ist zweifelhaft. Für die Annahme einer Schenkung sprechen zwei Dinge: Zum einen die Überlassung des Fahrzeugbriefes und zum anderen Ihre am 21.0.2017 abgegebene schriftliche Erklärung („Hiermit übergebe ich Frau … , wohnhaft in … den Wagen mit dem Kennzeichen … .
Frau … muss den Wagen innerhalb von einer Woche auf ihren Namen ummelden.“). Gegen die Annahme einer Schenkung spricht der Umstand, dass Sie nie eine solche Schenkung tatsächlich gewollt und eine solche Schenkung auch nie tatsächlich erklärt haben. Aus den genannten Gründen erscheint mir sowohl die Bejahung einer Schenkung als auch die Verneinung einer Schenkung rechtlich vertretbar. Zu welchem Ergebnis ein Gericht bei dieser Frage käme, kann also nicht verlässlich vorausgesagt werden. Sollte man eine Schenkung bejahen wollen, käme eine Anfechtung der Schenkung wegen arglistiger Täuschung in Betracht, sofern die Schwangerschaft tatsächlich vorgetäuscht worden war (§ 123 BGB). Ob dies der Fall ist, ist derzeit nach Ihren Ausführungen (wenn ich Sie richtig verstanden habe) noch offen.
Nun zu Ihren Fragen:
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“Sollte ich nach Fristablauf nochmals mit einem Einschreiben auf ihre Reaktion eingehen und sie aufklären dass es keine Schenkung gab und auch dass ich vermute dass sie nie Schwanger war?” Ja, das sollten Sie mit dem Hinweis tun, dass eine Schenkung zu keiner Zeit erklärt wurde.
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“Habe ich nach genannter Sachlage eine gute Chance den Wagen bzw Schadenersatz von der Frau zu erhalten? Ich habe ihn ihr nur zum Gebrauch überlassen, mehr nicht.” Die Rechtslage ist hier - wie oben dargestellt - nicht eindeutig. Sie können aber die für Sie günstige Rechtsposition (keine Schenkung) vertreten und auf der Herausgabe des PKW bzw. Wertersatz bestehen. Ob ein Gericht dem folgen wird, ist - wie gesagt - offen.
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“Oder sollte ich mich vor Gericht etwa lieber wegen einer Schenkung mit ihr auseinandersetzen?” Sie sollten vorab versuchen, eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, können Sie vor Gericht klagen, müssen aber das Prozessrisiko wegen der unklaren Rechtslage im Auge behalten.
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“Nützen mir die E-mails, SMS, Whatsapp Nachrichten und Sprachnachrichten oder die Screenshots von ihrer Facebookseite als Beweismaterial etwas?” Ja, denn diesen kommt eine Beweis- bzw. Indizfunktion zu.
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“Nützen mir der Zweitschlüssel, Kaufvertrag und meine Zeugen vor Gericht als Beweis?” Ja, denn auch diesen kommt eine Beweis- bzw. Indizfunktion zu.
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“Kann ich schon eine Strafanzeige wegen Betruges o.ä. gegen sie stellen wenn ich sicher weiß dass niemals ein Kind geboren wurde?” Davon würde ich im jetzigen Zeitpunkt abraten.
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“Wie muß ich jetzt am besten vorgehen, was ist für mich der klügste Weg?” Sie sollten letztmalig zur Herausgabe des PKW unter Hinweis der fehlenden Schenkung unter Fristsetzung von zwei Wochen auffordern und gleichzeitig vorsorglich die Anfechtung einer etwaigen Schenkungserklärung wegen arglistiger Täuschung erklären. Das Schreiben sollten Sie per Einschreiben versenden.
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“Soll ich abwarten bis ihr Anwalt sich bei mir meldet?” Nein, denn ob von dort (noch) etwas kommt, ist ungewiss.
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“Soll ich die Herausgabefrist welche ich ihr gestellt habe abwarten und dann eine neue Frist setzen, bzw. sie anmahnen? Oder ihr besser mit einem Anwalt zuvor kommen?” Sie sollten ohne weiteres Zuwarten wie unter Ziffer 7 beschrieben vorgehen.
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“Wäre es Sinnvoll ihren Exmann auf das Auto anzusprechen?” Das können Sie tun. Schaden tut es der Sache nicht. Vielleicht wäre es hilfreich.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, so bitte ich um Nachricht. Ansonsten bitte ich Sie höflich, eine Bewertung meiner Antwort abzugeben. Dies ist erforderlich. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz, M.A.
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