Grundstück plus Haus in USA Auswirkungen wenn Alleineigentum
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Fischer
mein Mann und ich sind seit 34 Jahren verheiratet und leben in einer Zugewinngemeinschaft. Wir planen sobald man wieder einreisen darf in Florida ein Haus von unserem gemeinsamen Vermögen zu bauen auf einem Grundstück das auf meinen Mann dort eingetragen ist ( er hat dieses Grundstück vor einigen Jahren von seinem Erbe gekauft) . Wir besitzen keine Greencard also sind dort nonresidents, haben aber ein Visium das uns erlaubt bis zu 6 Monaten im Jahr dort zu verbringen, was wir in Zukunft auch vor haben.
Mein Mann möchte nun weiterhin für dieses Grundstück inklusive dann neuem Haus als Alleineigentuemer eingetragen bleiben.
Ich wüsste jetzt gerne ob und wenn ja welche rechtlichen Nachteile dies für mich haben kann z.B.
Erbe, Verkauf, Scheidung oder sonstiges.
Freundliche Grüße
Sabine Hoffmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
Ihre Fragen habe ich in der Anlage beantwortet.
vgl. die Datei recht im upload: Auftrag 18671_RA1a.pdf
Rückfragen können Sie hier in der Kommentarleiste stellen.
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Herr Fischer hat meine Fragen fundiert beantwortet und mir sehr weitergeholfen.
herzlichen Dank für ihre ausführliche Beratung.
Wenn ich es richtig verstanden habe dann kommt es immer darauf an ob deutsches oder amerikanisches Recht zur Anwendung kommt und dies gilt es für mich noch zu klären oder einen Ehevertrag in Erwägung zu ziehen.
Dürfte ich noch eine kleine Verständnisfrage stellen?
Angenommen deutsches Recht käme zur Anwendung,
mein Mann hätte das Haus (mit meiner Zustimmung) verkauft und der Erlös ist sein Eigentum (Surrogat). Würde dieser Erlös des Verkaufs abzüglich des Grundstückswertes dennoch im Falle einer Scheidung zum Zugewinn in unserer Ehe zählen?
Freundliche Grüße
Sabine Hoffmann
gerne geschehen. Ja, die sich stellende Vorfrage bei einem internationalen Sachverhalt ist immer, welches materielle Recht überhaupt Anwendung findet.
Ihre Rückfrage beantworte ich wie folgt:
Korrekt, der Wert des Grundstücks gehört zum Anfangsvermögen (und Endvermögen, soweit es dann noch da ist) - und der bei einem Scheidungsantrag zu dem Zeitpunkt noch vorhandene Erlös gehört mit zum Endvermögen Ihres Ehemanns im Sinne von 1375 Abs. 1 BGB.
In § 1375 BGB werden verschiedene Hinzurechnungstatbestände angegeben, wenn das Vermögen z.B. verschwendet wird, muss es wieder hinzugerechnet werden.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1375.html
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Ra