GmbH Gründung
Fragestellung
Ich betreibe derzeit ein Einzelunternehmen im Handwerk und möchte eine GmbH gründen.
Frage:
Ist es steuerlich und rechtlich gesehen besser, eine Bargründung vorzunehmen und als Einzelunternehmer und Gesellschafter der GmbH,die Betriebsausstattung der Einzelfirma an die GmbH zu vermieten ( Maschinen,Fahtzeug)
oder eine Sachgründung mit Einbringung der kompletten Einzelfirma vorzunehmen ?
Danke und freundliche Grüsse!
R. M.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Sachgründung ist aufwendiger zu realisieren, weil dann Nachweise zur Bewertung der Betriebsausstattung dem Notar vorgelegt werden müssen. Hier wäre auch ein Nachteil, dass bei einer Unterbewertung eine Differenzhaftung für die Gesellschafter besteht.
Bei einer Bargründung kann die Gründung recht einfach umgesetzt werden. Wenn die Betriebsausstattung durch den Gesellschafter an die GmbH zur Nutzung überlassen wird, wären die Mietzahlungen im Rahmen der Gewinnermittlung der GmbH steuerlich dort als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Auf Ebene des Gesellschafters kann es jedoch zu einer Umsatzsteuerpflicht kommen, da die Vermietung von Fahrzeug oder Maschine nicht umsatzsteuerfrei möglich ist. Es sollte hier auch darauf geachtet werden, dass die überlassene Betriebsausstattung nicht als eine wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden kann. Dies wäre gegeben, wenn aus funktionalen Gesichtspunkten das Fahrzeuge bzw. die überlassenen Maschinen notwendig für die Aufrechterhaltung des Betriebs der GmbH sind. In diesem Fall würde eine Betriebsaufspaltung vorliegen. Denn der Gesellschafter ist annahmegemäß 100 % Eigentümer an der Betriebsausstattung und der GmbH-Anteile.
Eine spätere Veräußerung der Anteil oder der Betriebsausstattung würde zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung führen. Dadurch würden die aufgebauten stillen Reserven versteuert werden müssen. Weiterhin wird ggf. eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegen. Dann wäre die Vermietung nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Gesellschafter muss dann für die GmbH eine einheitliche Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung abgeben. Aufgrund dieses Umstands sollte vorab geprüft werden, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt oder nicht.
Der Nachteil dieses Konstrukts ist es, dass stille Reserven in der Betriebsausstattung mit dem ggf. höheren Einkommensteuertarif besteuert werden (gegenüber der Steuerbelastung einer GmbH mit 30-31 %). Abgesehen davon, bedeutet es natürlich einen höheren administrativen Aufwand für die Erstellung von Steuererklärungen, weil es dann zwei Betriebe gibt (Gesellschafter als Besitzunternehmen; GmbH als Betriebsunternehmen).
Die Entscheidung sollte davon abhängig gemacht werden, wie a) sich die Steuerbelastung des Gesellschafters sowie der GmbH zueinander verhält,
und b) wie sich die angemessenen Mietpreise der Betriebsausstattung zu den entsprechenden Abschreibungs- und Instandhaltungsaufwendungen verhalten.
Wenn Sie z.B. über bereits relative hohe zu versteuernde Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung verfügen, würde es sinnvoll sein zu angemessenen, aber niedrigen Mietpreisen unter den Abschreibungs-/Instandhaltungsaufwendungen die Ausstattung zu vermieten. Denn dadurch würde es zu Verlusten im Rahmen Ihrer Einkommenveranlagung kommen. Je nach zu zahlendem Steuersatz wäre dies von Vorteil.
Verhält es sich jedoch umgekehrt, dass die Vermietung zu einem Gewinn führen wird, weil die angemessenen Mieten über den Aufwendungen liegen, kann bei hohen Steuersätzen dies sicherlich nachteilig sein.
Insbesondere, wenn letzeres der Fall ist und, eine Betriebsaufspaltung vorliegt, empfehle ich die Option der Sachgründung. Der Dokumentationsaufwand ist größer. Jedoch ist der nachfolgende Verwaltungsaufwand niedriger.
Wenn Sie darauf Wert legen, dass die Betriebsausstattung weiterhin in Ihrem privaten Eigentum verbleibt, kann die Bargründung sinnvoll sein. Vor einer Entscheidung sollte jedoch das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung geprüft werden. Dabei wäre auch ein Kriterium wie flexibel Sie hinsichtlich der Maschinen etc. sein müssen. Wenn Sie mir hier weitere Hintergrundinformation zu senden, kann ich abschließend dazu Stellung beziehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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ich habe noch grundsätzliche Fragen und bitte um ein Angebot dazu.
Als Einzelunternehmer besitze ich auch noch zwei eingetragene Marken,die laufende Gewinne erzielen.
z.B 1.Marke dieses Jahr ca. 50000,00 Euro.
Desweiteren ist das Fahrzeug,welches der GmbH überlassen werden soll ,ein neues Leasingfahrzeug(Sonderzahlung in Höhe von 4000,00 Euro als Einzelunternehmer geleistet)
Der Leasingverrag würde auf die GmbH umgeschrieben,geanuso wie die Versicherung/Steuern
Werkzeug und Maschinen Wert ca. 10000,00 Euro.
Fragen:
1.Ist es sinvoll das Einzelunternehmen abzumelden,die Maschinen in Privatbesitz zu überführen,und dann die Markenrechte und Maschinen an die neue GmbH zu verkaufen?
(GmbH Bargründung)
Marktüblicher Kaufpreis
Im Kaufvertrag würde eine Ratenzahlung vereinbart.
Die GmbH würde vom ersten Monat an mindestens 20000,00 Euro Umsatz machen.
2. Wie würde die Besteuerung für mich als Privatperson(ehemaliger Einzelunternehmer) für den Verkaufserlös aussehen (Umsatzsteuer und Einkommensteuer)und anzumelden sein ?
Ist das günstiger als eine Betriebsaufspaltung ?
Vielen Dank für ein Angebot dazu.
Gerne auch an info(a) perfect-floor.de
Mit freundlichen Grüssen!
R. M.