Gewerbe unter 18 über ein Elternteil angemeldet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Fischer,
Ich hätte einmal eine Frage bezüglich der Gewerbeanmeldung unter 18.
Meine derzeitige Lage sieht wie folgt aus: Meine Mutter hatte im Jahre 2018 ein Gewerbe im Bereich "Vertrieb von Infoprodukten" für mich (14 Jahre) angemeldet. Damit ist gemeint, dass sie es angemeldet hat für mich (also sie in den Papieren erscheint, ich jedoch nicht), aber ich die komplette Arbeit erledige und somit auch die kompletten Gewinne erhalte. Es kam natürlich aus meinem Interesse, dass ich die ganze Arbeit erledige und 100% der Gewinne erhalte. Der Vertrieb dieser Produkte erfolgt online über Social Media, als auch offline über das Telefon bei höherpreisigen Produkten. Ich vertreibe derzeit die Hochpreisprodukte des Vendoren Dominik G, dieser generiert Kontakte über Social Media und leitet mir diese weiter, sodass ich sie am Ende anrufe und über das Telefon zum Kauf bringe. Sobald ein Kauf zustande kommt, werde ich mit einer Provision (ca. 315€) des Verkaufspreises (2.000€) vergütet.
Ich hatte bei meinem örtlichen Amtsgericht schon einmal den Antrag auf die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit unter 18 gestellt, um ein Gewerbe auch auf mich anzumelden. Dieser wurde jedoch aufgrund meiner schlechten Noten abgelehnt. In einem Gespräch teilte mir ein Rechtspfleger mit, dass es funktionieren würde, wenn ich das Gewerbe leiten würde, aber meine Mutter müsste jede Handlung und jeden Vertrag eigenhändig unterschreiben/bewilligen (was sie derzeit tut).
Nun stellt sich mir die Frage, ob das Gewerbe über meine Mutter in meinem Fall legal oder illegal ist, ggf. welche Straftaten (z.B. Kinderarbeit etc.) es wären und wer am Ende dafür haften könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelius M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antworten auf Ihre Fragen mit weiterführenden Hinweisen habe ich in der Anlage hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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