Geburtsurkunde
Fragestellung
Unsere Tochter wurde am 20.09.14 in Soest geboren,
die Mutter hat vor ca. 15 Monaten einen Asylantrag gestellt, das Verfahren läuft noch.
Beim Standesamt haben wir die geforderten Unterlagen der Mutter Geburtsurkunde, Reisepass, das Dokument das Sie unverheiratet ist und von mir Personalausweis und Geburtsurkunde vorgelegt.
Die Standesbeamtin hat eine Personenstandsprüfung in Nigeria gefordert(565€), diese
soll ergeben haben(bekomme leider keine Abschrift) das die Mutter in der Grundschule einen anderen Namen getragen hat. Daraufhin hat die Standesbeamtin den Fall zur Überprüfung im
Juni 2015 ans Personenstandsgericht in Arnsberg weitergeleitet, damit dieses entscheidet welchen Nachnamen sie eintragen soll.
Das Amtsgericht habe ich zweimal Angerufen und zweimal Angeschrieben mit der bitte um zügige Behandlung, weil Mutter und Kind in einer Asylunterkunft leben müssen.
Da man nur die Sekretärin kontaktieren kann, sagte diese mir das Sie mich verstehe - aber der Richter sage er sei unabhängig - Sie könne Ihm meine Schreiben immer nur vorlegen.
Ich habe am 08.01.15 eine Vaterschaftsanerkennung mit gemeinsamen Sorgerecht bei der Standesbeamtin abgegeben(auch keine Abschrift bekommen) und wollte in die Geburtsurkunde/Register eingetragen werden.
Das will die Standesbeamtin aber erst machen wenn das Amtsgericht Arnsberg eine Entscheidung in der Namensfrage getroffen hat.
Jetzt die Frage:
Kann ich verlangen das die Standesbeamtin mich einträgt und ist es dann eine gültige Geburtsurkunde? Bekommt unsere Tochter dann endlich die deutsche Staatsangehörigkeit? - laut Standesamt und BAMF ist Sie Nigerianerin und kann bei abgelehnten Asylantrag mit der Mutter abgeschoben werden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist, muss das Kind eigentlich als deutsche Staatsangehörige anerkannt und eingetragen werden.
Das Verhalten der Standesbeamtin ist so nicht nachvollziehbar, aber heutzutage wohl leider kein Einzelfall mehr.
Fordern Sie mit Nachdruck die Eintragung und bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid, damit Sie dann gerichtlich vorgehen können.
Auch würde ich Ihnen raten, dann zeitnah einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Interessen auch des Kindes zu wahren.
Viel Glück bei der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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Vielen Dank!
es wird wohl kaum bei eiben Brief bleiben und ggfs. in einem gerichtlichen Verfahren enden, so dass es sinnvoll sein kann, einen Kollegen vor Ort zu beauftragen.
Wenn Sie allerdings bereit sind, die Mehrkosten der Ortsverschiedenheit zu tragen, kann ich den Fall gerne übernehmen.
Außergerichtlich wären Kosten in Höhe von rund 750 € zu veranschalgen, was sich aber je nach Verfahrensablauf ändern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg