Gartenhaus
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Fragestellung
Guten Tag,
wir haben vor ca. 12 Jahren ein massives exclusives Gartenhaus mit Küche (ca. 35 qm) auf dem Grundstück unseres Schwagers erbaut. Mein Mann ist Mauer und hat sämtliche Maurerarbeiten ausgeführt. Mein Schwager ist Schreiner und hat sämtliche Schreinerarbeiten ausgeführt. Die Material-
kosten haben wir uns geteilt.
Wie sieht es rechtlich aus? Da sich das Gartenhaus auf dem Grundstück meines Schwagers befindet, könnte er m.E. jederzeit sagen ich gebe euch keinen Zutritt und ihr dürft das Gartenhaus nicht mehr betreten.
Wie sähe es mit den Kosten aus?
Was würde im Falle eines Streites geschehen? Könnten wir das Haus durch einen Gutachter bewerten lassen und mein Schwager müsste dann die Hälfte zahlen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
es ist so, dass das Grundstück das Haus "anzieht". Sie haben das Gartenaus fest mit dem Boden verbunden, damit gehört es rein rechtlich dem Schwager, der im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist. Anders wäre es, wenn Sie etwas eingebracht hätten, das nicht mit dem Grundstück verbunden ist, z.B. einen Wohnwagen abgestellt hätten und diesen in Ihrer Freizeit nutzen würden.
Grund und Boden und die damit verbundenen Gebäude und Anlagen bilden also rechtlich eine Einheit, so dass es keine unterschiedlichen Eigentümer einerseits des Grundstücks und andererseits für das Gartenhaus geben kann.
Das Gartenhaus ist gem. § 94 BGB "wesentlicher Bestandteil" des Grundstücks geworden, da es fest mit diesem verbunden ist.
Soweit kein vertragliche Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks und damit auch des Gartenhauses getroffen wurde, wäre Ihr Schwager tatsächlich dazu berechtigt, Ihnen den Zutritt zu verwehren. Das Gartenhaus gehört rechtlich gesehen ihm und das Grundstück ohnehin.
Er wäre auch nicht dazu verpflichtet, Kosten zu tragen. Aus juristischer Sicht haben Sie Ihrem Schwager kostenlos ein Gartenhaus gebaut. Da Sie das Gartenhaus zu Ihrer persönlichen Nutzung errichteten und natürlich nicht in der Absicht, für Ihren Schwager zu bauen, haben Sie natürlich keinen Vertrag geschlossen, aus dem sich eine Zahlungsverpflichtung des Schwagers ergeben würde.
Ich hoffe sehr, dass Ihre Anfrage nicht gestellt wurde, weil es vielleicht bereits Unstimmigkeiten gibt. Wenn das Verhältnis zum Schwager in Ordnung ist, sollten Sie unbedingt zu einer rechtlichen Regelung finden, damit Sie keine Nachteile erleiden.
Wenn Sie zu den Möglichkeiten einer Regelung noch weitere Auskünfte möchten, erteile ich Ihnen diese gerne kostenlos im Rahmen der Rückfragefunktion.
Alternativ kann Sie ein Anwalt vor Ort, oder ein Notar beraten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
Sie haben eine Frage im Bereich Nachbarschaftsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen