Frage zum Unfall
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Jeromin ,
am vergangenen Donnerstag(28.12.) hatte ich einen Verkehrsunfall(Auffahrunfall, keine verletzten Personen) der Hintermann ist mir auf das Heck meines Wagens geprallt. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, zumal es sich hierbei bei dem Wagen des Unfallverursachers um einen Mietwagen handelte.
Der Schaden wurde meinerseits am 29.12. der entsprechenden Schadensabteilung der Mietgesellschaft gemeldet. Hie wurde mir daraufhin ein Formular zugeschickt, auf dem ich auch die Angaben der zu bearbeitenden Polizei Dienststelle angeben muss. Zum Unfallzeitpunkt vergaß ich mir die Dienstnummern der Polizisten, Dienststelle....etc aufzunehmen. Können Sie mir mitteilen, wie ich zu diesen Daten komme ?
Zudem habe ich für den kommenden Montag einen Termin bei einem von mir ausgesuchten Gutachter vereinbart, die Kosten für den Gutachter muss in diesem Fall die gegnerische Versicherung tragen, wenn ich dies soweit richtig verstanden habe ? Muss ich hierfür vorab auf etwas achten, z.B die gegnerische Versicherung über diesen Termin vor Wahrnehmung des Termins informieren ?
Sollte ich einen Anwalt für die Durchsetzung meiner Ansprüche beauftragen oder diese Option erst hinzuziehen, wenn es Probleme in der Abwicklung kommen sollte ? Wie verhält sich dann dies mit den Anwaltskosten, wann werden diese von der gegnerischen Versicherung übernommen ?
Mein Wagen ist EZ: 08/2016 und befindet sich in meinem Besitz erst seit dem 05/2017, durch den Schaden muss ich den Wagen bei einem späteren Kauf als Unfallwagen deklarieren, hierfür könnte ich auch eine entsprechende Wertminderung durch den Gutachter feststellen lassen, ist das korrekt ?
Über eine Rückmeldung/Auskunft von Ihnen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ijaz Yousaf
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Antwort von Rechtsanwalt Jens Jeromin
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Informationen gerne beantworte- allerdings ändere ich die Reihenfolge Ihrer Fragen dabei etwas ab:
Sie sollten bereits jetzt einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Dieser wird seine Gebühren beim gegnerischen Versicherer in Rechnung stellen, für Sie also im Ergebnis kostenneutral tätig werden.
Sie können daher auf Kosten der Gegenseite einen Fachmann mit der Abwicklung des Unfalls beauftragen. Um das Ausfüllen des Formulars der gegnerischen Versicherung, die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer und die Ermittlung des polizeilichen Aktenzeichens müssen Sie sich dann nicht mehr selbst kümmern.
Wenn die Regulierung durch einen Anwalt erfolgt, haben Sie zudem Gewissheit, dass Ihnen keine Schadensposition, auf die Sie Anspruch haben, „durchgeht“ und Sie vom Versicherer auch ernst genommen werden. Es ist teilweise abenteuerlich mit welchen „Argumenten“ Versicherer gegenüber nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten Kürzungen vornehmen, offensichtlich nach dem Motto „der weiß es ja eh nicht besser“.
Dem Gutachter teilen Sie dann bitte am kommenden Montag mit, zu welchem Anwalt er das Gutachten zwecks weiterer Bearbeitung der Sache schicken soll. Die Kosten für das Gutachten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu erstatten, informieren müssen Sie diese vorher nicht.
Richtig ist auch, dass Sie einen Unfallschaden oberhalb der Bagatellgrenze (ca 750,00 €) im Verkaufsfall auch als solchen offenbaren müssen. Selbst bei einer technisch makellosen Reparatur hat das Fahrzeug, zumal so neu wie Ihres, dann einen merkantilen Minderwert.
Diesen muss der Sachverständige in seinem Gutachten automatisch ermitteln. Als grober Richtwert kann man hier von etwa 10 % der Reparaturkosten ausgehen.
Ich hoffe Ihre Fragen auf diesem Wege zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Schadenabwicklung zur Verfügung. Ich reguliere seit Jahren bundesweit Unfallschäden, da ich mit den betreffenden Versicherern und Mandanten im Regelfall elektronisch kommunizieren kann, so dass räumliche Distanz keine Rolle spielt.
Mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die ausführliche Informationen. Gerne möchte ich Sie mit der Betreuung dieses Falls beauftragen, können Sie mir hierfür den weiteren Verlauf mitteilen ?
Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
Ijaz Yousaf