Frage zu einer Vereinbarung im Güterrecht
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 2 Stunden
Fragestellung
Vereinbarung zum Güterrecht:
Meine beiden Kinder sind privat krankenversichert und behilfeberechtigt. Deshalb müssen die Rechnungen vorher privat bezahlt werden und im Anschluss bei der Beihilfe und privaten Krankensicherung eingereicht werden. Dort wird dann geprüft und die Beträge werden erstattet bzw. zum Teil erstattet.
1. Mein Exmann hat die Erstattungsbeträge der Beihilfe für sich behalten, ohne sie mit mir zu teilen, obwohl sie vorab aus dem Gesamtvermögen gezahlt wurden. Die Rechnungen wurden vor der Trennung bezahlt. Die Erstattung durch die Beihilfe erfolgte erst nach der Trennung auf sein Konto.
2. Weiterhin wurden mehrere Arztrechnungen von mir im Trennungsjahr komplett bezahlt. Er hat die Erstattungsbeträge der Beihilfe komplett behalten.
3. Bei den laufenden Arztrechnungen müssen immer wieder Beträge von mir allein getragen werden, die nicht von der Beihilfe/privaten Krankenversicherung erstattet werden.
In der Vereinbarung zum Güterrecht ist folgender abschließender Punkt aufgeführt:
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass mit Abschluss dieser Vereinbarung sämliche wechselseitigen Ansprüche mit Ausnahme des Versorungsausgleichs abgegolten und erledigt sind. Der Kindesunterhalt und die Krankenversicherung der Kinder ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Kann ich die zu Unrecht einbehaltene Erstattungsbeträge der Beihilfe (Punkt 1 bis 3) per Mahnbescheid einfordern? Ein Vertreter des Jugendamts hat dies bereits mit mehreren Schreiben versucht. Mein Exmann weigert sich diese Beträge zu bezahlen und hält die Forderungen für nicht gerechtfertigt.
Mein Exmann hat die Beihilfeerstattung einbehalten (oben steht aber Krankenversicherung). Zählt die Beihilfe (= staatliche Krankenversicherung für Beamte) auch zur Krankenversicherung oder wird hier begrifflich unterschieden?
Welche Kat-Nr. oder näheren Angaben muss ich auf dem Mahnbescheid angeben? Welche Fristen sind einzuhalten, wenn die erste Beihilfeerstattung am 31.01.16 erfolgte.
Was kostet mich der Mahnbescheid bei einer Forderung von 1.314 €. Was kostet es zusätzlich, wenn mein Exmann Einspruch gegen den Mahnbescheid erhebt und es gerichtlich geregelt werden muss? Muss ich mich anwaltschaftlich vertreten lassen?
Wie stehen meine Chancen vor Gericht
Wie muss ich vorgehen um meinen Exmann zur Herausgabe von Firmen-Unterlagen einer gemeinsamen GbR zu zwingen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Kann ich die zu Unrecht einbehaltene Erstattungsbeträge der Beihilfe (Punkt 1 bis 3) per Mahnbescheid einfordern? Ein Vertreter des Jugendamts hat dies bereits mit mehreren Schreiben versucht. Mein Exmann weigert sich diese Beträge zu bezahlen und hält die Forderungen für nicht gerechtfertigt.
Mein Exmann hat die Beihilfeerstattung einbehalten (oben steht aber Krankenversicherung). Zählt die Beihilfe (= staatliche Krankenversicherung für Beamte) auch zur Krankenversicherung oder wird hier begrifflich unterschieden?
Die Formulierung im Vergleich ist hier wohl etwas ungenau, so dass sie auszulegen ist. Man müsste hier zunächst prüfen, ob die Kinder auch damals bei Vergleichsabschluss schon beihilfeberechtigt waren und auch, ob im dem Vergleich voangeganenen Schriftverkehr nur von der Krankenversicherung oder auch von der Beihilfe oder insgeamt einfach von beidem die Rede war.
Je nachdem, wie das war, wäre dann zu entscheiden, was gemeint war.
Welche Kat-Nr. oder näheren Angaben muss ich auf dem Mahnbescheid angeben?
Es kommt Nr. 38 (Unterhaltsrückstände) in Betracht.
Welche Fristen sind einzuhalten, wenn die erste Beihilfeerstattung am 31.01.16 erfolgte.
Sicherheitshalber sollte man von der Regelverjährung von drei Jahren zum Jahresende ausgehen, also bis 31.12.2019.
Was kostet mich der Mahnbescheid bei einer Forderung von 1.314 €. Was kostet es zusätzlich, wenn mein Exmann Einspruch gegen den Mahnbescheid erhebt und es gerichtlich geregelt werden muss? Muss ich mich anwaltschaftlich vertreten lassen?
In der nachfolgenden Tabelle habe ich die Gebührberechnung für Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheids-Verfahren und ein ggf. streitiges Verfahren bei einem Widerspruch berechnet. (Gebührenrechner der Mahngerichte). Sie müssen sich bei diesem Streitwert nicht anwaltlich vertreten lassen, erst ab 5000 € vor einem Landgericht. Die Anwaltsgebühren stehen ergänzend in der Tabelle. Sie gelten aber nur für das jeweils genannte Verfahren.
Streitwert: 1314.00 EUR | |
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1110: | 35.50 EUR |
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (ein Mandant): | 115.00 EUR |
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG: | 20.00 EUR |
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG: | 25.65 EUR |
Summe Kosten: | 196.15 EUR |
Weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den Vollstreckungsbescheid
Streitwert: 1314.00 EUR | |
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG: | 57.50 EUR |
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG: | 0.00 EUR |
Umsatzsteuer ($VBUst%) KV 7008 RVG: | 10.93 EUR |
Summe weitere Kosten: | 68.43 EUR |
Weitere Gebühren für Streitverfahren
Streitwert: 1314.00 EUR | |
Gerichtsgebühr 3fach KV 1210: | 213.00 EUR |
abzüglich gezahlter Kosten des Mahnverfahrens: | -35.50 EUR |
Weitere Gerichtskosten: | 177.50 EUR |
Wie stehen meine Chancen vor Gericht ?
Das hängt von der Auslegung der güterrechtlichen Vereinbarung ab. Diese wäre ggf. durch ein Gericht durchzuführen.
Wie muss ich vorgehen um meinen Exmann zur Herausgabe von Firmen-Unterlagen einer gemeinsamen GbR zu zwingen?
Sie müssten in hier auch zunächst außergerichtlich auffordern, dann ggf. gerichtlich vorgehen. Als Mitgesellschafter haben Sie einen Herausgabeanspruch aus dem geschlossenen GbR Vertrag.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Ich erlaube mir noch den Hinweis, dass es sich hier um eine online-Beratung nach Ihren Angaben handelt, man aber für eine abschließende Beurteilung den kompletten Akteninhalt kennen muss. Die Einschätzung beruht daher ausschließlich auf Ihren Angaben. Nutzen Sie ggf. gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Draudt, Rechtsanwältin
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