Falschlieferung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
Wir habe folgendes Problem. Wir stehen kurz vor der Eröffnung unseres Friseurgeschäftes und haben heute unsere Friseurstühle abgeholt. Den Lieferschein haben wir vor Ort auf Artikelname kontrolliert, aber leider nicht den Inhalt. Als wir die Stühle in unserem Laden auspackten, haben wir schokiert festgestellt, das es die falschen Stühle sind und nicht die, die wir an diesem tag im Friseureinrichtungshaus ausgewählt haben. Uns sT.d an diesem tag ein Einrichtungsberater zur Seite, dem haben wir auch den gewollten Stuhl gezeigt und uns beraten lassen. An den Stühlen waren keine Artikelnummern und Namen, wir haben uns auf die Aussage des Beraters verlassen, das der Stuhl "Kite" heisse. Im Kaufvertrag hat er uns den falschen Stuhlnahmen "Kite" und die Artikelnummer aufgeschrieben (statt "Lounge") und wir haben unterzeichnet, weil wir davon ausgegangen sind das der Stuhl so heisse. Ich gehe davon aus das er die Namen der Stühle verwechselt hat und somit den falschen in den Kaufvertrag notiert hat. Es handelt sich um 8 Friseurstühle Stückpreis 1300€. Nach einem hitzigen telefonat mit dem Berater, sei er sich keiner Schuld bewusst, wir haben ja den Vertrag unterschrieben.
Morgen habe ich ein telefonat mit dem Vertriebsleiter, Welche Optionen haben wir? Wie können wir vorgehen? Die Eröffnung ist in 3 Wochen und die Lieferzeit wir vorraussichtlich länger sein!
Wir wollen auf keinen fall Stühle, die wir nicht ausgesucht haben und uns absolut nicht gefallen.
Danke im Vorraus!
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Aufgrund des Fehlers des Beraters haben Sie einen Nachlieferungsanspruch. Maßgebend war die Bestellung der ausgesuchten Sühle und nicht die Stühle die der Berater notiert hat. Auch kann der Berater sich nicht darauf berufen, dass Sie die Bestellung unterschrieben haben, da Sie keine Möglichkeit hatten, die Bestellung daraufhin zu überprüfen, ob der Berater den richtigen Namen notiert hat.
2. Rein rechtlich haben Sie daher einen Anspruch auf Rückgabe und Rücknahme der falschen Stühle und Lieferung der ausgesuchten und bestellten Stühle. Soweit durch diesen Fehler die Lieferfristen überschritten werden und die Stühle nicht rechtzeitig für die Eröffnung zur Verfügung stehen, haben Sie das Recht von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz einzufordern. Der mögliche Schadensersatz liegt darin, dass wenn Sie sich anderweitig die Stühle besorgen und einen etwaigen Mehrpreis auf die Firma abwälzen können, die nicht rechtzeitig geliefert hat.
3. Die Problematik besteht in der Beweisbarkeit dass die falschen Stühle geliefert wurden. D.h. wenn Sie Sie zu zweit die Stühle ausgesucht haben, wäre es hier hilfreich, wenn nur einer von Ihnen Beiden Inhaber des Friseurladens ist, damit der andere als Zeuge dafür auftreten kann, dass nicht die ausgesuchten Stühle geliefert wurden.
4. In dem morgigen telefonat sollten Sie den Sachverhalt noch mal darstellen, insbesondere, dass es sich um einen Fehler des Beraters handelt, den Sie auch erforderlichenfalls nachweisen können. Versprechen Sie sich aber nicht zu viel von dem telefonat, da der Vetriebschef sicherlich mit dem Berater sich abgesprochen hat.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Sicht der Dinge und den Inhalt des telefonats schriftlich zusammenfassen. Die falschen Stühle packen Sie wieder ein und bringen diese zurück. Lassen Sie sich den Empfang unbedingt quittieren.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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