Eröffnung einer Vergnügungsstädte mit mehreren Standbeinen
Fragestellung
Guten Tag,
mein Geschäftspartner und ich werden gemeinsam eine GmbH gründen und möchten in einer Lagerhalle mit Büroetage eine Vergnügungsstätte eröffnen. In dieser Vergnügungsstätte sollen hauptsächlich Airsoft- und Lasertagspiele ab 14 oder ab 16 Jahren angeboten werden. Hierfür muss Eintritt bezahlt werden, Besucher oder Zuschauer sind also nicht zulässig.
Des Weiteren sollen, für die Spieler, Essen und Getränke angeboten werden (ohne Alkohol). Hierfür soll ein externer Betreiber für ein kleines Bistro/Imbiss in der Halle verantwortlich sein (verpachtet).
Ausserdem soll ein kleiner Shop für Verbrauchsmaterial, Ersatzteile und Merchandiseprodukte eingerichtet werden.
Als weiteres Standbein möchten wir auch Sportwagen zum selberfahren (Fahrzeugvermietung) an diesem Standpunkt anbieten, da zu der Halle auch Garagen gehören.
Nun zu meinen Fragen:
1. Welche Voraussetzungen sind nötig, um eine Nutzungsänderungen für diese Art der Hallennutzungen zu bekommen? Vor allem, da die Sportwagenvermietung sich ja grundsätzlich von dem sonstigem Spielbetrieb unterscheidet?
2. Ist es sinnvoll/möglich diese Standbeine über eine GmbH laufen zu lassen oder sollten wir mehrere Firmen hierfür gründen?
3. Muss für eine Vergnügungsstätte dieser Art zusätzliche und/oder besondere Brandschutzeinrichtungen/Notbeleuchtungen vorhanden sein?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antworten habe ich Ihnen in der Anlage hochgeladen.
Zwei kostenlose Rückfragen gehören mit zum Auftrag.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra
Sie haben eine Frage im Bereich Baurecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Da einige Vorschriften, auf die es hier ankommt, z.B. die Baugenehmigung, Brandschutz usw. landesrechtlich unterschiedlich geregelt sind: I
In welchem Bundesland befindet sich die Halle? Wo ist die Halle - befindet sich die Halle in einem Gewerbegebiet? Könnten Sie bitte gegebenenfalls bestehende Baugenehmigungen / Anträge hier noch einstellen? Gibt es für die Gegend einen Bebauungsplan?