Ernennungstermin
Fragestellung
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
im März 2015 habe ich einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis gestellt. Die Bearbeitung des Antrages hat einige Monate in Anspruch genommen. Am 4.11.2015 bekam ich Anruf von unserer Personalabteilung und wurde gefragt, ob mir der 10.11.2015 zur Übergabe der Ernennungsurkunde passt. Ich habe den Termin bestätigt. Einen Tag später habe ich die Personalabteilung per E-Mail gebeten, mir einen neuen Termin, idealerweise im Januar 2016, zu nennen. Als Grund für die Verschiebung des Termins habe ich meinen anstehenden Urlaub (25.11.2015-11.12.2015) und meine aktuelle angespannte Situation am Arbeitsplatz angegeben. Meine Bitte wurde innerhalb von ein paar Stunden abgelehnt, ebenso per E-Mail, mit der Begründung, dass eine Verbeamtung nach Erhalt des Senatsbeschlüsses ZÜGIG durchzuführen sei.
Mir geht es eigentlich darum, dass ich gerne noch Weihnachtsgeld kassieren (Beamte bekommen keins) und erst danach mich verbeamten lassen möchte.
Welche Möglichkeiten gibt es, meine Verbeamtung auf Januar hinauszuzögern?
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst müsste geklärt werden, nach welchen konkreten landesrechtlichen Vorschriften sich die Ernennung richtet. Da Sie von einem Senatsbeschluss schreiben, düften hier mehrere Bundesländer in Frage kommen.
Unabhängig davon stellt die Ernennung zum Beamten einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt dar, auf dessen Erlasszeitpunkt Sie keinen Einfluss haben.
Die Ernennung wird erst mit Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam. Hierin liegt auch die Mitwirkungsbedürftigkeit: Niemand kann gegen seinen Willen zum Beamten gemacht werden. Es ist also notwendig, dass die Ernennungsurkunde widerspruchslos entgegengenommen wird.
Hat die Behörde einen Ernennungstermin anberaumt, den Sie nicht wahrnehmen können, weil sie krank sind, können Sie zwar eine Terminverlegung beantragen. Die Behörde hat aber auch die Möglichkeit, Ihnen die Ernennungsurkunde zuhause zu übergeben - es kommt dann ein dazu befugter Amtsträger zu Ihnen nach Hause. Die Ernennung können Sie dann nur verhindern, wenn Sie die Entgegennahme der Urkunde verweigern. Allerdings werden Sie dann auch im Januar nicht mehr zum Beamten ernannt werden, weil Sie mit der Weigerung der Entgegennahme der Urkunde gezeigt haben, dass Sie nicht Beamter werden möchten.
Ein Recht, erst in 2 Monaten verbeamtet zu werden, haben Sie nicht.
Im Ergebnis können Sie zwar versuchen, sich der Aushändigung der Ernennungsurkunde zu entziehen, aber dieses Katz und Mausspiel dürfte Sie dann Ihre Beamtenlaufbahn kosten.
Bei allem Verständnis für Ihren Wunsch noch das Weihnachtsgeld 2015 "mitznehmen": Im Ergebnis sehe ich also keine Möglichkeit, Ihre antragsgemäße Ernennung bis ins neue Jahr hinauszuzögern, solange sie nicht ans Ende der Welt verreisen oder sich in ein künstliches Koma versetzen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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