Erbrecht, Berliner Testament, Patchworkfamilie
Fragestellung
K.R. B. u. G. B. sind seit 1982 verheiratet. Gesetzl. Güterstand. Beide sind zum zweiten Mal verheiratet. K.R. B. hat aus erster Ehe einen Sohn, Frau G. B. aus erster Ehe 3 Kinder. Keine gemeinsamen Kinder.
Frage:Es soll ein Testament (Berliner Testament?)aufgesetzt werden, das sowohl den Lebensunterhalt des Überlebenden sichert, als auch die Rechte der Abkömmlinge bewahrt,
insbesondere die des Sohnes von K.R. B..
Vermögenswerte: Haus und Grundstück ca. 360.000,- EUR, Bar- und Sachvermögen
ca. 40.000,- EUR. Welche Testamentform würden Sie empfehlen?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihnen als Eheleute würde ich ein gemeinsames Testament (Berliner Testament) empfehlen.
Ihre Situation ist aber erbrechtlich nicht ganz einfach, da die Abkömmlinge keine gemeinsamen Kinder sind. Wenn Sie sich als Ehepaar gegenseitig als Alleinerben einsetzen, fällt dem Überlebenden der gesamte Nachlass zu. Bei seinem Versterben müssen daher auch die Abkömmlinge des Vorverstorbenden bedacht werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Kinder im ersten Todesfall Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Auch diese Möglichkeit sollte im Testament berücksichtigt werden.
Ich empfehle Ihnen deshalb, sich zu beraten zu lassen und würde Ihnen auch anraten, dass Testament notariell beurkunden zu lassen.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Standke
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