Einem Kunden gewährte Skonti (Inland, EU-Land, Drittland)
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich bin als Einzelunternehmer bei einem deutschen Finanzamt gemeldet und erbringe meinen Kunden IT-Dienstleistungen. Ich nutze die Ist-Versteuerung, nutze für meinen Jahresabschluss eine Einnahmeüberschussrechnung und kontiere selbst nach DATEV SKR03.
1.)
Kürzlich habe ich erstmalig einem meiner Kunden einen Skonto gewährt, den ich nun in meiner Buchhaltung und in den Steuerformularen (USt.-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, EÜR) korrekt erfassen will. Hierzu bitte ich um Ihre Hilfe.
Der bediente Kunde befinden sich im deutschen Inland und ich gewähre ihm die Zahlungskondition: 10 Tage, 2% Skonto.
Zur besseren Anschauung will ich mit folgenden vereinfachten Beträgen rechnen:
fälliger Nettobetrag: 10.000€
fällige Umsatzsteuer 19%: 1.900€
fälliger Bruttobetrag: 11.900€
Der Kunde hat innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt und seine 2% Skonto genutzt:
Gutschrift an Bank: 11.662€ inkl.1862€ USt.
gewährter Skonto: 238€ inkl. 38€ USt.
Basierend auf SKR03 nutze ich folgende Buchungskonten:
1200 Bank
1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen
8400 Umsatzerlöse
8736 gewährte Skonti 19% USt.
Ich habe wie folgt gebucht (korrigieren Sie mich gerne):
11.900€ per Forderungen (1400) an Erlöse 19% (8400)
11.662€ per Bank (1200) an Forderungen (1400)
238€ per gewährte Skonti 19% (8736) an Forderungen (1400)
Meine Buchhaltungssoftware (Wiso Mein Büro) füllt die Steuerformulare wie folgt aus:
USt.-Voranmeldung: steuerpflichtige Umsatz (19%) - Kennzahl 81: 10.000€
USt-Erklärung: steuerpflichtige Umsatz (19%) - Kennzahl 177: 10.000€
EÜR: steuerpflichtige Betriebseinnahmen - Kennzahl 112: 10.000€
In den Steuerformularen sollte meiner Ansicht nach jedoch nur ein Umsatz von netto 9.800€ aufgeführt sein, vom Nettobetrag über 10.000€ sollten die 200€ vom gewährten Skonti automatisch abgezogen werden (Erlöse - gewährtem Skonti), passiert jedoch nicht, daher die Frage an Sie, ob der Skonto irgendwo anders in den drei genannten Steuerformularen einzutragen ist. Anderenfalls, tippe ich auf einen Software- oder Bedienfehler durch mich.
2.)
Einmal angenommen, ich erbringe eine IT-Dienstleistung für einen Kunden:
- im EU-Ausland / innergemeinschaftlich (z.B. Luxemburg, Österreich)
- im Drittland (z.B. Schweiz, Norwegen, kanarische Inseln)
Auf welches Konto soll ich jeweils den gewährten Skonto buchen?
3.)
Was ist der Unterschied zwischen nachfolgen beiden Konten im SKR03:
8741 - Gewährte Skonti aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG schuldet
8745 - Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen
Ist eine "EU-Lieferung" immer eine Lieferung einer physischen Ware an einen Kunden im anderen EU-Staat (innergemeinschaftlich, ohne Drittland), oder was ist damit gemeint?
Besten Dank und Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung!
Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldungen.
1) Der Skontobetrag ist vom steuerpflichtigen Umsatz abzuziehen, so dass Ihre Vermutung grundsätzlich richtig ist. Es müssten daher eigentlich 9.800 EUR in der Bemessungsgrundlage stehen. Das Problem könnte im Buchungsverhalten liegen, weil die Istbesteuerung hinterlegt ist. Hier kann es sein, dass Sie einen gesonderten Buchungsschlüssel anwenden müssen, damit die Bemessungsgrundlage korrekt ermittelt wird. Am besten einmal mit der Hotline von Wiso telefonieren, wie die Buchung erfolgen muss.
2) Bei im EU-Ausland erbrachten Leistungen: Konto 874, bei im Drittland erbrachten Leistungen: Konto 8730
3) Zu 8741: hierbei ist ein inländischer Unternehmer Steuerschuldner der Umsatzsteuer nach § 13b UStG (z.B. Bauunternehmer leistet an Bauunternehmer).
Zu 8745: Hierbei handelt es sich um eine Lieferung (=physische Ware) in die EU, die in Deutschland steuerpflichtig ist. Das sind in der Regel Lieferungen an Privatkunden/Nichtunternehmer, die nicht unter die OSS-Regelung fallen, weil der Gesamtumsatz im EU-Ausland unter 10.000 EUR p.a. beträgt.
Eine EU-Lieferung ist immer eine Lieferung physischer Ware, also keine Dienstleistung.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Ich hätte präziser sein sollen: Meine Kunden sind ausschließlich Unternehmen, die im In- und Ausland Umsatzsteuerpflichtig sind. Im EU-Ausland wende ich das Reverse Charge Verfahren an.
zu 2.) Ist Ihnen eine Ziffer für das Konto abhandengekommen, oder meinen Sie 874X?
Konkret: Welches Konto ist zu nutzen, wenn ein Unternehmen im EU-Ausland einen Skonto für eine von mir erbrachte IT-Dienstleistung in Anspruch nimmt?
Vielen Dank
Sorry, da wurde das Konto abgeschnitten. Es sollte Konto 8742 heißen: Gewährte Skonti aus Erlösen aus
im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die
Umsatzsteuer schuldet.
Viele Grüße!