Eidesstattliche Erklärung
Fragestellung
kurze Fallbeschreibung:habe einem sehr guten Freund vor einiger Zeit Geld von meiner Mutter (5000 Euro) für den Kauf eines Wohnwagen mit Vorbau geliehen.Ich pflege meine Mutter und habe entsprechende Vollmacht u.a. für alle finanziellen Angelegenheiten. Auf Grund beidseitigem vollem Vertrauen habe ich mit meinem Freund nichts schriftliches zur Rückzahlung vereinbart. Zur "Sicherheit" hat er mir stattdessen den Fahrzeugbrief vom Wohnwagen gegeben. Im Brief ist noch der erste Besitzer von 1986 eingetragen. Mein Freund hat auf seinem Namen ein Jahresmietvertrag (von April 2013 - April 2014) für den entsprechenden Stellplatz abgeschlossen.Mein Freund ist vor kurzem plötzlich gestorben und hatte u.a. noch Schulden bei Banken . Heute habe ich erfahren,daß der Nachlassverwalter ,mit dem ich bisher noch keinen Kontakt hatte,eine Firma beauftragt hat,die kommende Woche den Stellplatz zu räumen. Frage1): Was kann ich tun,um dies zu verhindern und Mutters "Vermögen" zu retten.Kann ich nachträglich z.B. eine eidesstattliche Erklärung als "Ersatz" für einen nicht abgeschlossenenen privaten Kreditvertrag abgeben ?.Frage 2) Wenn ja,wie muß dieser lauten? Frage 3) Wenn "unser" Wohnwagen stehen bleiben kann, kann ich diesen schon vor Ablauf des Jahresvertrages weiterverkaufen bzw.weitervermieten herz-lichen Dank für Ihre Beantwortung im voraus....
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie können für Ihre Mutter deren Rechte beim Nachlassverwalter geltend machen, müssen aber die Vollmacht nachweisen. Das wird hier kein Problem werden.
Dann sollten Sie bedenken, dass Ihre Mutter dem Verstorbenen offenbar das Geld gegeben hat, Sie nur als Vertreter/Vertreterin fungiert haben und daher auch noch als Zeuge/Zeugin in Betracht kommen.
Ihre Aussage neben dem Brief wird dann schon Gewicht haben, wobei Sie auch eine Versicherung an Eides Statt abgeben können. Dabei müssen Sie wissen, dass eine falsche Versicherung an Eides Statt eine Straftat ist. Dieses vorausgeschickt, schreiben Sie:
Ich (Name Adresse) bin über die Bedeutung einer Versicherung an Eides Statt und deren Strafbarkeit belehrt worden. Dieses vorausgeschickt, versichere ich an Eides Statt:
Jetzt den kompletten Sachverhalt, so genau wie möglich. Darlehen, Darlehenssumme, Wann, wie, wo das Geld übergeben; wie und wann es zurückgezahlt werden sollte, dass der Brief als Sicherheit dienen sollte und wie die Sicherheit verwertet werden sollte, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.
Datum, Unterschrift.
Damit sollten Sie unverzüglich beim Nachlassverwalter vorsprechen und dann, wenn Ihre Mutter für den Fall der Nichtrückzahlung die Verwertung betreiben durfte, den Wohnwagen herausverlangen.
Diesen dürfte Ihre Mutter dann auch, falls es so eine Sicherungsabrede gegeben hat, verwerten.
Wichtig ist also auch die Sicherungsabrede: Was sollte passieren, wenn nicht / nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird?
Ich gehe davon aus, dass dann der Wohnwagen in das Eigentum Ihrer Mutter übergehen sollte, damit diese dann nach belieben den Wohnwagen als Ausgleich für die Restforderung des Darlehens verwenden dürfte.
Dann darf der Wohnwagen auch verkauft/ vermietet werden. Der Jahresvertrag spielt dabei keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sie haben eine Frage im Bereich Erbrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).