Ehemann Zuzug Kosovo
Fragestellung
Guten Abend,
ich bin eine
-ledige,
- alleinerziehende Mutter eines 17 Jährigen Sohnes und gebürtig aus dem Kosovo,
-lebe und arbeite seit einigen Jahren mit unbefristetem Aufenthalt in Deutschland.
Seit einiger Zeit bin ich mit einem Mann zusammen,der ebenso gebürtiger Kosovare ist,aber im Kosovo lebt.Er hat drei Kinder und ist von seiner Frau geschieden,wegen mir.
Wir haben beschlossen zu heiraten und gemeinsam zu leben.
Nun haben wir unsere Beziehung öffentlich gemacht und er hat sich scheiden lassen,die Kinder (alle unter 10) leben bei ihm und seine Exfrau ist ausgezogen.
Was ich wissen möchte:
-Hat er das Recht nach Deutschland zu kommen,wenn mein Gehalt sowie Wohnraum es zulassen?
-Und wie sieht es mit seinen Kindern aus,hat er das Recht sie mitzunehmen(unter welchen Kriterien),da seine Frau sich nicht um sie kümmern möchte bzw kann.
Mit Berücksichtigung,dass mein Verlobter vor rund zehn Jahren,aus Deutschland ausgewiesen wurde.
Es lagen keine Verstösse vor,aber sein Asylantrag wurde abgelehnt und er ist zurück in unsere Heimat gekehrt,wo er seit dem lebt und arbeitet.
Ich danke herzlich!
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1.
Ja, das hat Ihr zukünftiger Ehemann:
Dem Ehegatten eines Ausländers ist (ebenfalls wie bei Ihnen eine besteht) eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
- beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (Sprachtest beim Goethe-Institut im Ausland möglich)
- und insbesondere der Lebensunterhalt gesichert ist.
Letzteres kann auch nach dem Aufenthaltsgesetz allein durch Sie als Ehegatten gesichert werden.
Ihr zukünftige Ehemann müsste sich zwecks Einreise mit einem Heiratsvisum an die deutsche Botschaft im Kosovo wenden; später kann nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
2.
Den Kindern kann dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
- Ihr Ehemann das alleinige Sorgerecht hat, etwa weil seine Ex-Frau darauf verzichtet hat und/oder dieses von dem Familiengericht/zuständigen Stelle im Kosovo festgestellt wurde und
- Ihr Ehemann die Kinder mit nach Deutschland nimmt,
3.
Da die Ausweisung vor zehn Jahren, sollte dieses einer erneuten Einreise nicht mehr im Wege stehen, da eine Einreiseverbot auf Ihren Antrag (sofern es noch besteht) befristet werden kann und fünf Jahre nur überschreiten darf, wenn der Ausländer auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht.
Dieses liegt hier offensichtlich nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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