Ehegattenarbeitsvertrag
Fragestellung
Hallo,
ich bin selbständige Heilerin und meine Praxis läuft hervorragend. Nun ist es so dass mein Mann ständig meine Telefonate annimmt und die Termine mit meinen Klienten vereinbart.Ich würde ihn gerne anstellen, weiß aber nicht ob es sich finanziell lohnt. Maximale Einkommen wäre bei 450 Euro, da er ab dem Zeitpunkt sich selbst krankenversichern müsste. Ist es ratsam ihn einzustellen. Oder besser doch eher unentgeltlich weiter machen lassen. Wir haben haben 2 Kinder, falls es eine Rolle spielt.
Gruß Doreen Stahl
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Johannes Borgard
Sehr geehrte Ratsuchende,
mit ihrer Frage möchten Sie gerne wissen, ob sich die Anstellung Ihres Mannes für seine Mitarbeit in Ihrer Mannes in ihrer Praxis "finanziell lohnt" ?
Wenn Sie Ihren Mann auf Basis Minijob entlohne möchten entstehen pauschale Abgaben (Lohnsteuer/Sozialabgaben) in Höhe von 30%
450 EUR = Abgaben in Höhe von 135 EUR.
Diese Abgaben + Vergütung = 585 EUR sind unter Auflagen (unterstellt werden eingehalten), steuermindernd in ihrer Gewinnermittlung anzusetzen und wirken sich mindernd auf die Einkommensteuerermittlung. In welcher Höhe die Einkommensteuer gemindert werden kann hängt davon ab, wie hoch die Steuerersparnis in der persönlichen Einkommensteuererklärung wirkt.
Die zusätzliche Abgaben in Höhe von 135 EUR müssen demnach mindestens durch Steuerersparnis wieder reingeholt werden. Es bedarf demnach einer ESt-Minderung von mindestens 23% (135/585)
Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (Bemessungsgrundlage Einkommensteuer) =
Einkommen (Gewinn/Bruttolohn/andere Einkünfte nach Abzug
2 Kinderfreibeträge
Sonderausgaben (Versicherungen Spenden etc.)
ggf. außergewöhnliche Belastungen
muss demnach mindestens 25.000 EUR (grob) betragen (Grenzsteuersatz = 22,04% + Soli + Kist).
Die Vergütungen Ihres Ehemannes aus dem Minijob blieben bei der Einkommensermittlung aussen vor.
Ebenso kann ich weitere persönliche Besonderheiten bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage mangels Kenntnis nicht berücksichtigen.
Die Kosten für die Erstellung der Gehaltsabrechnungen und internen Mehraufwand (Mindestlohn) etc. lasse ich bei dieser Ermittlung mal außen vor.
Meine Beratung kann hier nur als grobe Leitlinie gewertet werden.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Borgard
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Lohnabrechnung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen