Dreiecksbetrug Ebay Kleinanzeigen
Beantwortet
Fragestellung
Ich bin Opfer eine Dreiecksbetrugs geworden:
Verkäufer V bietet Ware bei Ebay Kleinanzeigen an. Betrüger B kauft die Ware. Die Lieferung der Ware soll nach Bulgarien gehen. Die Bezahlung soll von einem Verwandten von B in Deutschland erfolgen. Ich habe eine Suchanfrage in Ebay Kleinanzeigen. B bietet mir die Ware zum Kauf an. B nennt mir das Konto von V als Empfängerkonto. V erhält das Geld, denkt es sei von B gekommen und liefert die Ware nach Bulgarien. Ich erhalte keine Ware. V ist mir bekannt, wohnhaft in Dortmund und sollte solvent sein. B ist uns beiden unbekannt. Der Sachverhalt wurde in einer Strafanzeige geklärt.
Gemäß https://www.polizei.nrw.de/koeln/artikel__11468.html sollte ich Ansprüche gegenüber V haben. Da per Email und telefonisch keine Klärung mit V erfolgen konnte, meine Frage, ob ich Ansprüche gegenüber V habe und sofern vorhanden, wie ich sie durchsetzen kann. Streitwert: 650 EUR.
Sofern ich Ansprüche habe, würde ich eine außergerichtliche Einigung per Anwalt anstreben.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
in der Tat schuldet Ihnen der Empfänger nach § 812 BGB die Rückzahlung, da es keinen Rechtsgrund im Form eines Vertrages zwischen Ihnen beiden für das "Behaltendürfen" des Geldes gibt.
Am besten senden Sie dem Empfänger ein letztes Einwurfeinschreiben mit Zahlungsfrist zum 6.6.2016 oder entsprechend späterem Datum, wenn Sie die Tage keine Zeit für das Schreiben haben sollten, unter Angabe ihrer Bankverbindung.
Wenn die Frist dann fruchtlos verstrichen ist, kann ich gerne den Gegner verklagen. Es wäre auch möglichen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen. Solange der Gegner nicht beweisbar ( durch Einwurfeinschreiben ) in Verzug gesetzt worden ist, würden Sie die Anwaltskosten selber tragen. Ein telefonischer Kontakt reicht zum Beweis nicht aus. Ein email Kontakt nur, wenn der Empfänger auch die Fristsetzung geantwortet haben sollte.
Nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist können Sie mich gerne über die Seite in der Kommentarfunktion oder unter dsaeger@t-online.de errreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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