Doppelbesteurungsabkommen , Mieteinnahmen
Fragestellung
Wir, d.h. meine Frau und ich, leben in England und planen, entweder eine groessere Eigetumswohnung oder zwei kleinere Eigentumswohnungen in Deutschland zu kaufen. Soweit ich weiss, muessten wir dann die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern, wobei, glaube ich, dann die in Deutschland gezahlten Steuern in England angerechnet wuerden. Ist das richtig? Wieviel Steuern wuerden wir in Deutschlannd zahlen wenn wir ca 18.000 fuer eine groessere Wohnung einnehmen wuerden? Wieviel wenn wir fuer zwei kleinere Wohnungen ( 10.000 plus 8000) 18.000 Euro einnehmen wuerden? . Was waere steuerlich in Deutschland das beste Model? Sollten wir die Wohnungen zusammen kaufen? Oder eine fuer meine Frau , eine fuer mich? Spielen bei der Besteuerung von Mieteinnahmen die Steuerklassen in Deutschland eine Rolle?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsäzlich sind Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes in England in Deutschland nur mit Ihren inländischen Einkünften steuerpflichtig. Einkünfte aus Vermietung werden in dem Staat besteuert, in dem die Immobilien liegen, also in Deutschland. Die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer ist auch nach meinem Kenntnisstand in England auf die dort zu zahlende Einkommensteuer anzurechnen.
Von den Mieteinnahmen in Deutschland können Sie auch noch Kosten geltend machen und damit Ihre Einkünfte mindern. Hierunter fallen insbesondere Abschreibungen auf die Gebäudesubstanz oder Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Immobilien.
Bei Einkünften von 18.000 EUR käme beispielsweise eine Einkommensteuer von ca. 4.400 EUR heraus, bei Einkünften von 12.000 EUR etwa 2.700 EUR. Sie müssen also in etwa mit ca. 23-25% Einkommensteuer auf die Einkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten) rechnen.
Aus meiner Sicht sollten Sie entweder jeder eine Immobilie kaufen oder beide Immobilien zusammen, so dass die Einkünfte geteilt werden. Hintergrund ist, dass bei beschränkter Steuerpflicht keine Zusammenveranlagung erfolgt, sondern jeder Ehegatte für sich besteuert wird. Wenn dann einer von beiden die Immobilien alleine vermietet, hat dieser höhere Einkünfte. Dann steigt auch der Steuersatz etwas an und es fällt tendenziell mehr Einkommensteuer an, als wenn jeder für sich seine Einkünfte besteuert. Das heißt: 2 x 9.000 EUR sind etwas günstiger in der Besteuerung, als 1 x 18.000 EUR.
Die Steuerklassen spielen hier keine Rolle.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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