Doppelbesteuerung, Wohnsitz in Großbritannien
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren der Steuerberatung,
ich wohne in Großbritannien und bin mit einem britischen Staatsbürger verheiratet. Ich arbeite als freiberufliche Schauspielerin und Übersetzerin hauptsächlich in England, das heißt, mein Haupteinkommen kommt aus England und wird auch hier versteuert.
Zusätzlich arbeite ich gelegentlich auch in Deutschland (vielleicht 20 Tage im Jahr, wenn es hoch kommt) und habe auch noch einen Wohnsitz bei meinen Eltern in Berlin.
Im Steuerjahr 2013 habe ich eine Steuerabrechnung in beiden Ländern gemacht, hatte jedoch ein so geringes Einkommen, dass ich keine Steuern nachzahlen musste. Dieses Jahr sind meine britischen Einnahmen aber höher und plötzlich soll ich in Deutschland dafür eine Nachzahlung machen (zumindest laut Elster).
Ich bin etwas verwirrt, warum Deutschland für mein englisches Einkommen Steuern verlangt, da ich diese doch schon in England bezahle.
Können Sie mir da weiter helfen oder mich an einen persönlichen Berater weiter leiten?
Idealerweiser würde ich das gerne am Telefon besprechen, kann jedoch keine 0900-Nummern aus dem Ausland anrufen.
Ich freue mich darauf, bald von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen,
Wiebke Acton
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich kann Sie beruhigen! Sie haben zwar in beiden Länder UK/D einen Wohnsitz und müssen daher in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben. Dennoch wird aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen UK und D eine Doppelversteuerung verhindert. UK hat als Tätigkeitsstaat für schauspielerische Tätigkeit das Besteuerungsrecht für die damit zusammenhängenden Einkünfte. In Deutschland sind diese Einkünfte steuerfrei. Insofern werden Sie in Elster unvollständige oder falsche Angaben in den entsprechenden Formularen vorgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht im Rahmen der heutigen Erstberatung Ihre Angaben überprüfen oder für Sie ein Musterformblatt ausfüllen kann. Diese Tätigkeit übernehme ich gerne, bitte aber hierzu um eine weitere Beauftragung über yourxpert direkt für mich und um Übermittlung Ihrer ELSTER Berechnung. Nur dann kann ich prüfen, wo Angaben fehlen oder unzutreffende Angaben gemacht wurden.
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Antwort des Experten: Herzlichen Dank !