Versteuerung Betriebsrente bei Wohnsitz in Thailand
Beantwortet von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Nettelmann,
neben einer staatlichen Rente, die nach Auskunft des für Auswanderer zuständigen Finanzamts Neubrandenburg nicht in Deutschland versteuert werden muss, beziehe ich noch eine Betriebsrente von der Lufthansa, die das Betriebsstättenfinanzamt in Hamburg mit Steuerklasse 1 besteuert, obwohl sich mein ständiger Wohnsitz nachweislich in Thailand befindet und ich verheiratet bin.
Nach meinem Kenntnisstand existiert ein DBA zwischen Deutschland und Thailand.
Daher meine Frage, ob diese Besteuerung rechtens ist und wenn ja, ob die Steuerklasse 1 korrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Godehardt, tasgulh7@aol.com
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Frage teile ich unter Bezugnahme auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland mit, dass Artikel 18 vorschreibt:
"1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werde."
Danach kommt die Besteuerung in Deutschland in Betracht, wenn die Voraussetzungen im letzten Halbsatz erfüllt sind, was wohl zutrifft, wenn der frühere Arbeitgeber die Versteuerung nach den lohnsteuerlichen Vorschriften vornimmt.
Ich hoffe, dass damit Ihre Frage beantwortet werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen aus Deutschland
Prof. Nettelmann
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