Diebstahl EC-Karte
Beantwortet von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Fragestellung
Am 31.10.2016, Tag vor Allerheiligen, nachmittags gegen 16.00 Uhr, hat meine Schwägerin vor dem örtliche Friedhof geparkt. Aufenthalt ca. 15 Minuten. Danach war die Scheibe des Autos eI.schlagen und die Geldbörse mit Scheckkarte und ca. 300,00€ entwendet worden. Der Diebstahl wurde sofort polizeilich aufgenommen und bearbeitet. Meine Schwägerin ( 73 Jahre alt ) hat ein relativ neues Konto und hat sich die PIN noch nicht merken können und hat deshalb die PIN auf einen Zettel neben eine Telefonnummer geschrieben, sodaß man die PIN nicht als solche erkennen konnte. Die 116116 wurde sofort informiert zur Sperrung der Konten. Meine Schwägerin besitzt mehrere Konto bei der Sparkasse Daun. Fatalerweise wurde aber das Konto, dessen PIN im Auto lag, nicht gesperrt. Von diesem Konto wurde dann am gleichen Tag und dem darauf folgenden Feiertag 5200,00€ bar abgehoben bezw. Einkäufe im benachbarten Luxemburg getätigt. Meine Schwägerin hat dann am 02.11.2016 sofort morgens nochmal bei der Sparkasse Daun nachgefragt, ob alles gesperrt worden war. Erst da fiel auf, daß das besagte Konto noch nicht gesperrt war und dann erst gesperrt wurde.
Die Sparkasse Daun lehnt jede Verantwortung und Kostenerstattung ab mit der Begründung, daß die Geldbörse unbeaufsichtigt im verschlossenen Fahrzeug gelegen hat.
Wir meinen, daß in diesem Fall eine Straftat vorausging und das gleiche in einer verschlossenen Wohnung hätte passieren können. Man kann doch nicht immer eine Aufsichtsperson daneben setzen.
Meine Schwägerin ist schon seit Jahrzehnten Kundin bei dieser Sparkasse.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ausgangspunkt für die rechtliche Fragestellung ist § 675w BGB. Dieser regelt eigentlich, dass die Bank zu jedem Zahlungsvorgang – also zB einer Abbuchung – nachweisen muss, dass der Vorgang autorisiert war.
Nun ist es jedoch so, dass die Gerichte und auch die rechtswissenschaftliche Literatur davon ausgehen, dass der Karteninhaber mit der PIN nicht sorgfältig umgegangen ist, wenn ein Zahlungsvorgang durch korrekte PIN-Verwendung erfolgreich war (vgl. beispielsweise BGH Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14). Das entspricht auch sehr deutlich dem was Sie schildern.
Was Ihrer Schwägerin – meines Erachtens leider zu Recht – vorgeworfen wird, ist nicht, dass der Geldbeutel gestohlen wurde, sondern dass hierin auch die PIN zu finden war.
Dass der Geldbeutel gestohlen wurde, ist kein Umstand, den man hier für Ihre Schwägerin anführen könnte. Es ist gerade die Regel, dass in solchen Fällen (unbefugten Geldabhebungen) eine Straftat vorausging. Es macht hier leider auch keinen Unterschied, dass der Geldbeutel in einem verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt wurde. Ein Fahrzeug ist generell kein geeigneter Ort für die Aufbewahrung eines Geldbeutels.
Der einzige Ansatzpunkt wäre die Argumentation, dass die Sparkasse die Karte nicht schnell genug gesperrt hat. Allerdings lässt sich hier zugunsten der Bank anführen, dass der Verlust dieser expliziten Karte gar nicht gemeldet wurde.
Was gegebenenfalls noch eine Chance wäre, wäre eine Anfrage bei der Hausratversicherung. Allerdings würde ich hieran auch keine besonders hohen Hoffnungen knüpfen, da jedenfalls die PIN-Verwahrung im Geldbeutel höchst fahrlässig war.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen bzw. Ihrer Schwägerin keine positiveren Nachrichten überbrI.n kann.
Für Rückrragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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ist Ihnen bewusst, ob die - so ist es meines Erachtens üblich - die konkreten Kontonummern von Ihrer Schwägerin an der Hotline genannt wurde, oder hatte Sie dies vergessen?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
meine Schwägerin hatte nicht die Kontonummer- um die es hier geht- angegeben, sondern eine von ihren anderen Kontonummern bei der Sparkasse Daun. Da sie aber ihren Namen angegeben hat, ging sie davon aus, daß alle Konten gesperrt werden würden. Die spezielle Kontonummer hatte sie- da sie relativ neu war- in dem Schockzustand vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Hildebrandt