Brustvergrößerung
Fragestellung
Hallo,
Ich habe eine Frage, ich habe mir im November 2013 die Brüste vergrößern lassen von einem normalen Cup- B sollten diese auf Cup C vergrößert werden.
Nun sind meine Brüste mittlerweile abgeschwollen, jedoch passen mir weder Cup C noch Cup D !!
Ich finde meine Brüste sehr schön und sie sind gut gelungen jedoch meiner Auffassung nach nicht das was ich mir gewünscht hatte und worauf ich bestanden habe.
Ich war nun im Urlaub und habe gemerkt das ich nicht ein normales Top ohne BH anziehen kann da man sofort meine Brustwarzen durchsieht und ich auch kein BH anziehen kann da ich sonst viel zu große Brüste habe. Nun fühle ich mich sehr unwohl.
Meine Frage nun, kann ich dagegen irgendwie vorgehen, den schließlich habe ich mehrmals betont das ich nur ein Cup C haben möchte.
Liebe Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die Schönheitsoperation nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde, werden Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen können. Dazu müssten aber zunächst die vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden und festgestellt werden, ob der behandelnde Arzt einen Fehler gemacht hat. Das wird ohne die Einholung eines Gutachtens nicht möglich sein.
Wenn der Gutachter feststellt, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, sehe ich gute Chancen einen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchzusetzen.
Sie sollten sich dazu an einen im Medizinrecht erfahrenen Kollegen wenden und mit diesem das weitere Vorgehen abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Medizinrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen