Besteht Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse?
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitgesellschafter in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. Im Jahr 2015 wies der Steuerbescheid für mich einen Verlust von € 4.664 aus. Meinen Ekst.-Bescheid finden Sie in der Anlage. Ich hatte sehr hohe Abschreibungen, da ich Verluste aus einer Beteiligung geltend machen konnte. Trotz einem hohen Einkommen hatte ich steuerlich in 2015 ( und in den Folgejahren) einen Verlust. Jetzt möchte die Landwirtschaftliche Alterskasse von mir Beiträge haben und droht auch schon die Zwangsvollstreckung an, da mein Einkommen oberhalb der Befreiungsgrenze von € 4.800/Jahr lag. Der Schlüsselsatz der Alterskasse dazu lautet:
"Hinsichtlich Ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen weisen wir darauf hin, dass diese nicht zu den Gewinneinkünften des §2 Abs. 2 Nr.1 des EStG gehören und somit bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens i.S.d. § 15 SGB IV nicht zu berücksichtigen sind."
Widerspruch habe ich bereits eingelegt.
Viele Grüße
A. K.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antwort habe ich hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, RA
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