Baurecht Garage + Geräteraumanbau in Gewässernähe
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich planen unser letztes Jahr gebautes Einfamilienhaus mit einer Garage + Geräteraumanbau zu erweitern. Dies würde jedoch von der Baugenehmigung abweichen, da wir anfangs noch mit einem Carport geplant hatten.
Bei der Baugenehmigung hatten wir für das Haus folgende Auflage der unteren Wasserbehörde: „Das Gebäude ist mindestens in einem Abstand von 5,00 m zur Böschungsoberkante zu errichten. Die notwendige Anfüllung des Kellers gewässerseitig darf 2,00 m nicht überschreiten. Die verbleibenden 3,00 m sind von weiteren Auffüllungen und Bebauungen freizuhalten.“
Eigentlich ist die Garage mit einer Grundfläche von 24m² genehmigungsfrei, jedoch unterschreiten wir bei der für uns optimalen Platzierung der Garage die 5m zur Böschungsoberkante um 1,5m.
Theoretisch können wir daher die Garage + Geräteraumanbau optimal für uns setzen, jedoch haben wir wegen der Unterschreitung der 5m folgende Bedenken:
1) Was für eine Strafe kann ausgesprochen werden, wenn die Behörde den zu geringen Abstand bemerkt bzw. mitgeteilt bekommt?
2) Wird im Baurecht bei solchen Auflagen zwischen Wohnhaus und Garage unterschieden?
3) Spielt es eine Rolle das (deutlich ältere) Nachbarhäuser zum Teil direkt am Wasser stehen?
4) Kann man uns im Falle eines Rechtsstreits überhaupt was vorwerfen, da wir, wenn wir das Haus gekauft hätten, wahrscheinlich nichts von der Auflage wüssten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
David Quiram
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Herr Quiram,
Ihre Anfrage erlaube ich mir auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt zu beantworten:
1. Hier könnte aus meiner Sicht eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die aus § 88 Abs. 1 Nr. 3 ThürBO mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000,00 EUR bestraft werden kann.
Den Maximalbetrag wird die Aufsichtsbehörde nur in den seltensten Fällen aussprechen, es wäre aber mit einer empfindlichen Geldstrafe zu rechnen.
2. Nein, das Baurecht kennt nur die in § 1 Abs. 1 ThürBO bezeichneten baulichen Anlagen.
Was bauliche Anlagen genau sind wird in § 2 Abs. 1 ThürBO definiert. Hierunter fallen meiner Auffassung nach Wohnhäuser und Garagen.
3. Nur bedingt, denn hier wäre zu fragen wann diese Häuser errichtet wurden. Es könnte nämlich sein, dass diese Häuser aufgrund der Zeit, in der sie errichtet wurden, Bestandsschutz genießen.
Aber selbst wenn diese Häuser baurechtswidrig errichtet wurde schützt Sie dies nicht Sie haben keinen Duldungsanspruch nur deswegen, weil Ihr Nachbar es auch so macht.
4. Hier bin ich mir nicht ganz sicher, worauf Sie hinaus wollen. Sie sagen Ihnen waren die Auflagen der Wasserschutzbehörde beim Kauf der Immobilie nicht bekannt?
Ich denke nicht, dass Sie sich mit Unwissenheit verteidigen werden können. Hier findet der Umbau ja erst nach dem Erwerb und somit nach Kenntnisnahme von den Auflagen statt.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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vielen Dank für das Annehmen unserer Frage.
Eine Information habe ich in der Anfrage vergessen: das Bundesland in dem wir wohnen ist Thüringen.
Wenn Sie für eine bessere Beurteilung unseres Falles weitere Informationen oder Dokumente benötigen, kann ich diese gerne zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
David Quiram
vielen Dank für Ihre Antworten.
Zwei Rückfragen haben sich aus Ihren Antworten zum Fall von Frage 1 ergeben:
1) Muss die Garage + Geräteraumanbau zusätzlich zu der Geldstrafe entfernt werden?
2) Wie sehen Sie die Chancen, sich in diesem Fall mit der Behörde ohne eine Geldstrafe zu einigen und nur die 5m Abstand herzustellen?
Hintergrund:
Die letzten 2,5m sind der Geräteraum und der könnte nachträglich separat versetzt werden, so das 6m Abstand zur Böschungsoberkante wären.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
David Quiram
1. Hier erscheint mir eine Abrissverfügung wegen der hohen Standards des Wasserschutzes sehr wahrscheinlich.
2. Hier gibt es natürlich durchaus einen Spielraum der Behörde, Sie sollten es daher auf jeden Fall versuchen.
Wasserschutzregeln und Gesetze sind naturgemäß sehr streng.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park