Autoverkauf aus dem Betriebsvermögen
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Mai 2018 mein Nebengwerbe angemeldet und mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Im April 2019 habe ich mir einen Gebrauchtwagen für 8.700 € (Brutto) über mein Gewerbe gekauft. Ich habe in meiner EÜR eingetragen, diesen innerhalb von 2 Jahren abzuschreiben. Nun möchte ich das Auto aber frühzeitig (im Oktober diesen Jahres) wieder verkaufen und meine drei Fragen sind:
- Wie muss ich mit der weiteren Abschreibung vorgehen?
- Zählt der Verkauf als Betriebseinnahme?
- Muss ich im Kaufvertrag die Umsatzsteuer ausweißen und diese danach abführen oder wird hier lediglich der Nettobetrag aufgeführt und nichts an das Finanzamt abgeführt?
Ich freue mich sehr über Ihre Antwort!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Sie schreiben das Fahrzeug ganz normal bis zum Ausscheiden im Oktober ab (den Oktober können Sie noch voll abschreiben). Den Restbuchwert (Anschaffungskosten abzgl. geltend gemachte Abschreibung seit Anschaffung bis Oktober) machen Sie als Anlagenabgang als Betriebsausgabe geltend. Den Verkaufserlös müssen Sie als Betriebseinnahme erfassen.
Der Buchwert müsste also ca. 1.812 EUR betragen (ca. 5/24 von 8.700 EUR). Wenn Sie jetzt z.B. noch einen Verkaufspreis von 4.500 EUR erzielen, wären also 4.500 EUR minus Restbuchwert = 2.688 EUR zu versteuern (als Gewinn).
Da Sie Kleinunternehmerin sind, dürfen Sie keine Umsatzsteuer im Kaufvertrag ausweisen. Sie schulden aber daher auch keine Umsatzsteuer. Sie weisen also den vereinbarten Bruttokaufpreis im Kaufvertrag aus.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund, L. N.
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