Autokauf mit Garantieverlängerung
Fragestellung
Ich habe im Oktober 2013 eine Neuwagengarantieverlängerung bei SEAT Versicherungsservice für 3 Jahre abgeschlossen. Bedeutet, 2Jahre Herstellergarantie + 3 Jahre Garantieverlängerung.
Dass sich der Vertrag nach 5 Jahren, automatisch um 12 Monate verlängert ging bei mir unter. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss war auch keine Prämie bekannt.
Ich habe jetzt im Oktober 2018 die Aufforderung zur Zahlung und danach eine Mahnung erhalten, dass ich einen Betrag von 1120,30€ für die Vertragsverlängerung zu zahlen habe.
Am 26.November 2018 habe ich die Versicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt. Mit der Begründung, dass die "Garantieverlängerung lediglich im Kleingedruckten der AGB" stehen.
Jetzt habe ich erneut dazu eine Mahnung mit dem Hinweis der Versicherungsvertrag sei jetzt gekündigt bis zum Zahlungseingang innerhalb eines Monats.
( Wenn ich das richtig verstehe habe ich jetzt keinen Versicherungsschutz mehr, die Zahlungsforderung bleibt aber bestehen.)
Habe ich eine Chance aus dem Vertrag / Zahlungsverpflichtung rauszukommen?
Was muss ich tun?
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ist der Versicherungsvertrag zu dem bei Abschluss noch keine Prämie bekannt war rechtskräftig?
Was passiert wenn ich einfach nicht bezahle?
Das Fahrzeug werde ich nach einem Rechtsstreit mit Seat / VW wegen dem Abgasskandal Ende März rückabwickeln. Mir wurde von Seat / VW ein entsprechender Vergleich angeboten.
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Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage bei yourxpert.
Ich halte die Verlängerung auch für unwirksam. Bei den Versicherungsbedingungen bzw. dem Versicherungsvertrag handelt es sich um AGBs. Die Regelung zur Verlängerung des Vertrages um 12 Monate ist intransparent und somit unwirksam. Als Verbraucher wird Ihnen nicht klar, wie hoch der Versicherungsbeitrag ist, zumal dieser -wenn ich dies den Unterlagen richtig entnehme -vorher für 3 Jahre festgesetzt wurde.
Die Kosten für die Verlängerung für 12 Monate liegen annährend bei den Kosten, die zuvor für 3 Jahre vereinbart wurden. Damit ist die Klausel nicht nur intransparent, sondern stellt auch eine unangemessene Benachteiligung dar, was ebenfalls zur Unwirksamkeit führt.
Auch hat diese Versicherung für Sie kaum nutzen, wenn der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabgewickelt wird. Daher ist auch spätestens ab März die Geschäftsgrundlage für die verlängerte Garantie entfallen.
Bei einen Streit mit einer Versicherung könnten Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser vermittelt zwischen Ihnen und der Versicherung.
Wenn Sie nicht zahlen und die Versicherung kein Einsehen hat, dann müssen Sie mit einer Klage rechnen. In dieser müssen Sie dann Ihre Einwände vortragen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
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