Autohaus im Verzug: Welchen Schaden geltend machen; WIE richtig in Verzug setzen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich habe am 8.3.18 einen SEAT Alhambra zum Preis von 33.899,40 EUR bei einem Autohaus in Düsseldorf bestellt.
Als Liefertermin wurde 08/2018 (unverbindlich) vereinbart.
Seit Juli habe ich regelmäßig angerufen und wurde vertröstet, seit August hieß es immer „in den nächsten 4 Wochen“. Gestern telefoniert ich mit dem Autohaus: der Wagen ist fertiggestellt, steht noch zur Verschiffung im Hafen in Portugal; Auslieferung an mich erst Anfang/Mitte November.
Da der 08/2018 Liefertermin zwischenzeitlich ungenutzt verstrichen ist, befinden sich das Autohaus –spätesten nach Ablauf der gemäß der Neuwagen-Verkaufsbedingungen (siehe Vertrag anbei; S.2, V) gültigen sechs Wochen Frist – per 14.10.18 in Lieferverzug.
Ich möchte dem Autohaus daher eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen bis spätestens 28.10.2018 setzen auf mein Recht hinweisen –für den Fall, dass auch dieser Termin ungenützt verstreichen sollte– vom Vertrag zurückzutreten.
Konkrete Fragen an Sie:
Laut der Neuwagen-Verkaufsbedingungen kann ich SchadE gültig machen in der Zeit vom 14.10. bis 28.10.
1) Da ich immer wieder vertröstet wurde, musste meine Familie und ich für unseren Herbstferien-Spanienurlaub (12.10 bis 25.10.) in Alicante (dort besitzen wir eine Strandwohnung) Flugtickets anstatt Anreise mit dem neuen Auto (wir sind seit April’18 zu fünft, daher war auch das neue Auto gekauft worden!) buchen (Buchung per 9.9.18); zudem habe ich ein Auto für die Herbstferien in Spanien angemietet.
Kann ich diese realen Kosten geltend machen, oder alternativ die Kosten einer fiktiven Anmietung via Sixt, Avis, etc. für den Zeitraum der Reise ansetzen?
2) Im Vertrauen auf die Auslieferung fahre ich meinen alten Wagen (Skoda Roomster: für fünf Leute Urlaubsreise zu klein; den tausche ich als alten Diesel übrigens gegen den Neuwagen ein) weiter. Der TÜV/AU Termin ist im August abgelaufen; nun muss ich dringend eine Inspektion und TÜV nachholen; auch Winterfest (Reifenwechsel) muss der Wagen gemacht werden.
Sollte ich das noch vor dem 28.10 (Ende der 8. Woche Lieferverzug) machen und auch diese Kosten für Aufrechterhaltung meiner Mobilität (ich brauche das Auto täglich, um von Düsseldorf nach Essen zur Arbeit zu fahren) als SchadE gültig machen?
3) Rücktritt vom Vertrag: ich bin mir noch unsicher, ob ich den Seat Alhambra (es wird zwar ein „sauberer“ 6dTemp Diesel, aber ein Diesel ist und bleibt riskant…) nicht doch haben möchte (der Preis ist mE nicht so schnell zu unterbieten), oder mir alternativ einen anderen Wagen besorge. Wenn ich nun meine Fristsetzung mache, diese dann (das wird sie sehr wahrscheinlich) ungenützt abläuft, IST der Vertrag dann nichtig, oder KANN ich dennoch auf Lieferung bestehen? Kann ich, auch wenn ich den Seat Alhambra final kaufe, den SchadE unter 1) und 2) dennoch geltend machen?
4) Wieviel würde eine rechtliche Begleitung durch Sie in dem Fall kosten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Gut, dann rufe ich gleich so gegen 18:30 Uhr an.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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