Arglistige Täuschung Autokauf
Beantwortet
Fragestellung
Im September 2012 waren wir bei einem Autohaus in Münster, mit der Absicht ein gasbetriebenes Fahrzeug zu erwerben. Nachdem wir den Verkäufer darüber informiert haben , dass wir im Jahr ca. 10.000 km fahren hat er uns von dem Erwerb mit dem Hinweis abgeraten, das ein gasbetriebenes Fahrzeug erst nach einer Fahrtstrecke von 10 km, bezinbetrieben, die notwendige Betriebstemperatur für den Gasbetrieb erreicht und z.Zt. ohnehin ein darartiges Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Auf Grund dieser Information haben wir uns dann für den Kauf eines ausschließlich mit Benzin betriebenes Fahrzeug entschieden.
Durch einen Bekannten und durch Recherchen im Internet haben wir uns informiert, dass für den Gasbetrieb lediglich eine Fahrtstrecke von 1 bis 2 km für den Gasbetrieb notwendig ist.
Wir fühlen uns von dem Verkäufer arglistig getäuscht, der uns offensichtlich ein am Lager befindliches, bezinbetriebenes Fahrzeug verkaufen wollte. Haben wir eine Chance den Kaufvertrag rückgängig zu machen ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
je nach Gasanlagenhersteller und Ausführung des Verdampfers, sind die Einschalttemperaturen der Gasanlagen unterschiedlich. Die Prins-VSI Gasanlage ist eine der Anlagen mit der niedrigsten Betriebstemperatur = 15-30°C. Je nach Wasserdurchsatz am Verdampfer stellt man die Einschalttemperatur entweder auf 15°C, 20°C, 25°C oder auf 30°C.
Man fährt also mit kaltem Motor je nach Außentemperatur lediglich zwischen 50-500 Metern mit Benzin, bevor die Gasanlage automatisch auf Autogas umschaltet. Wenn der Motor mindestens 15°C, 20°C, 25°C oder 30°C Kühlwassertemperatur hat, startet das Fahrzeug sofort im Autogasbetrieb. Insofern ist die Aussage man benötige eine Fahrstrecke von 10 km natürlich völlig falsch. Ob man dem Verkäufer somit eine arglistige Täuschung nachweisen kann um diese dann anfechten zu können müssen Sie einen Rechtsanwalt fragen. Sie müssten dann allerdings dem Verkäufer nachweisen, das er wirklich wusste dass die Betriebstemperatur früher erreicht wird und das dürfte schwierig werden.
Wenn Sie ihr Fahrzeug bereits seit September 2012 nutzen, werden Sie allerdings das Fahrzeug nicht ohne weiteres zurück geben können. Die Nutzungsdauer und -kilometer werden auf jeden Fall angerechnet und gehen zu Ihren Lasten. Somit halte ich einen Rechtsstreit nach 9 Monaten für wenig sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
M.L. (Kfz-Sachverständiger)
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