Anlegerkommanditist, Haftung im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft
Beantwortet von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Fragestellung
Sehr geehrter Leser,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgender Rechtsfrage(n):
Ich bin ein mit einer Haftsumme von 5.000 EUR eingetragener Kommanditist einer geschlossenen Investment Co. KG (Immobilienfonds als AIF). Ich habe meine Kommanditeinlage, zu der ich mich bei Zeichnung verpflichtet habe inkl. Agio voll bezahlt. Es hat keine EK-Rückgewähr stattgefunden. Steuerliche Aspekte haben meine Einlage nicht unter die Grenze der Haftsumme geführt. Ausgangsituation meiner beiden Fragen ist die in der Insolvenz befindliche Fondsgesellschaft.
1. Ist meine Gesamthaftung als Kommanditist gegenüber den Fondsgläubigern im Falle des Wiederauflebens meiner Haftung auch in der Insolvenz der geschlossenen Investment Co. KG auf meine im Handelsregister eingetragene Haftsumme in Höhe von bis zu max. 5.000 EUR begrenzt?
2. Ist meine Haftung gegenüber der Gesellschaft durch Erbringung meiner Hafteinlage inkl. Agio (Einlage ist weiterhin voll erbracht) auch in der Insolvenz der Fondsgesellschaft endgültig erloschen?
Mit freundlichen Grüßen
HRG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antworten auf Ihre Fragen mit weiterführenden Hinweisen habe ich hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra
Sie haben eine Frage im Bereich Handelsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen