Anhörungsschreiben als Beschuldigte
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Liedtke,
heute habe ich ein Anhörungsschreiben als Beschuldigter bekommen, da ich wohl jemand beleidigt hätte in Facebook am 06.11. 20:39 Uhr. Ich bin sehr verwundert, da ich weder mit meinen richtigen Namen noch Adresse in FB bin. Seit Beginn an von Facebook, nutze ich mein Synonym, da ich dem Tool nie soviel Gewichtung seinerzeit gab.
Wie soll ich mich verhalten ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
T. Herzau
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Antwort von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Sehr geehrter Ratsuchender,
solange Sie nicht wissen, was konkret gegen Sie im Raum steht, sollten Sie sich zu den erhobenen Vorwürfen nicht äußern. Erst nach Kenntnis des konkreten Ihnen zur Last gelegten Sachverhalts sollten Sie sich zur Sache einlassen.
Letztendlich sind ja verschiedene Konstellationen denkbar, wie es zu dem Verdacht gekommen sein könnte, beispielsweise könnte jemand anderes sich als Sie ausgegeben und die Beleidigung begangen haben, so dass es nun so wirkt, als wären Sie der Täter. Denkbar wäre auch, dass Sie unter Ihrem Pseudonym eine Beleidigung begangen haben könnten und die Ermittlungen ergeben haben, dass Sie derjenige sind, der hinter dem Pseudonym steht.
Ich empfehle Ihnen, zunächst eine Akteneinsicht zu nehmen, um so in Erfahrung zu bringen, welcher konkrete Sachverhalt diesem Verdacht zu Grunde liegt und sich allenfalls nach der Akteneinsicht zur Sache zu äußern.
Beachten Sie aber bitte, dass nicht Sie selbst eine Akteneinsicht beantragen können, sondern dass das Akteneinsichtsrecht nur durch eine(n) Rechtsanwalt-/anwältin ausgeübt werden kann. Gern könnten Sie aber auch mich mit diesem Vorgang beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. D.h. ich benötige jetzt schon bereits Rechtsbeistand und sollte auf das Dokument nicht antworten. Richtig? Muss man überhaupt antworten ohne irgendwelche Hinweise ausser der Urhzeit und Tag welche auf dem Dokument stehen.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Könnte ich Sie damit beauftragen über das Portal ?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
T. Herzau
richtig ist,dass Sie jetzt ersteinmal eine anwaltliche Akteneinsicht und anschließende Beratung in Anspruch nehmen sollten. Ob Sie dann noch weitere Rechtsanwaltskosten investieren sollten, um eine anwaltliche Stellungnahme einzureichen oder ob Sie die dann selbst abgeben, sollte erst dann entscheiden werden, wenn man weiß, wie kompliziert die Sache ist.
Sie sind nicht verpflichtet, gegenwärtig Angaben zur Sache zu machen.
Sie können mich gern über das Portal beauftragen. Das Produkt "Akteneinsicht und Ersteinschätzung" kostet 149,00 €. Gern kann ich das Honorar der Erstberatung für diese Frage in Höhe von 39,00 € abziehen.
Ich werde Ihnen daher gleich ein Angebot zukommen lassen, welches ein Honorar von 110,00 € vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
im Moment gibt es sehr viel Betrug im Internet, und es könnte sein, da ich diesen Bogen nur her kenne vom einem Verkehrsverstoß, dass dies ein Fake ist. Es steht ja nur die Uhrzeit drinnen, und in Facebook ist so gut wie jeder miit irgendein Profil drinnen.
Anbeii übersende ich Ihnen als Kopie die Dokumente, und beauftrage Sie meine Mandantschaft zu übernehmen.
Danke für Ihr entgegenkommen bzgl. Verrechnung der ersten 39 €.
Für schnellen Weg und Rückfragen, übersende ich Ihnen meine Telefonummer 0162-2904127
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
T. Herzau
zumindest optisch wirkt das ganze nicht wie ein Fake sondern wie ein "echter" Anhörungsbogen.
Bitte akzeptieren Sie meinen Folgeauftrag.
Erst anschließend werde ich die Akteneinsicht beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
ich akzeptiere Ihren Folgeauftrag !
Mit freundlichen Grüßen
T. Herzau
in meiner Nachricht von 12:22 Uhr ist ein Link mit dem Text "Angebot ansehen".
Wenn Sie auf diesen Link klicken, gelangen Sie zu meinem Angebot und können es dort akezptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt