Anfrage Markenrecht
Fragestellung
Hallo Herr Fischer,
Ich möchte den Markennamen "ve2" als Wortmarke eintragen. (Das Logo zeigt die 2 als 'hoch2') In den Klassen Nizza 5,30,32. Hauptsächlich Nahrungsergänzungsmittel (rein planzlich/vegan)
Es gibt eine Untermarke von der Marke "PROFUEL": "veePRO" https://www.tmdn.org/tmview/bookmark?s=esqgckfj6gjln6qc78be6vcv6n
Es handelt sich um die gleichen Nizza-Klassen. PROFUEL ist eine Marke von Nahrungsergänzungsmitteln und veePRO ist ein veganer Fitnessriegel.
Ist das eine Kollision? Eher nicht oder? Sieht ziemlich anders aus.
Wenn doch: Könnte ich das mit Anmeldung einer Wort-Bild-Marke umgehen? Das "ve" hätte dann eine besondere Schreibweise. Also das Logo soll eh so sein, würde nur lieber als Wortmarke eintragen.
MfG
Sebastian Vlahovic
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antwort mit weiterführenden Hinweisen habe ich in der Anlage hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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1. Also könnte ich zum Beispiel eine Wort-Bild-Marke
mit dem Schriftzug "ve(hoch2)", darunter "nature" und das ganze in ein Bild verpacken (zb ein Blatt) und würde mich so ausreichend von veePRO abgrenzen?
Bei den Produkten handelt es sich durchaus um ähnliches. Mein erstes Produkt ist ein veganes Proteinpulver. Ich hätte auch vor noch einen veganen Riegel zu machen. Mein Produkte sind aber bio und nicht so sehr an Kraftsportler sondern eher an "gesundheitsbewusste" gerichtet.
2. Handelt es sich bei dem Beispiel "42 IR 1056347 <strong>VE</strong>"
um IR um Irland?
Ich hab den Eintrag nicht gefunden.
3. Kann ich statt im Unternehmensregister, statt Handelsregister schauen?
MfG
Sebastian Vlahovic
PROFUEL und veePRO ist an Kraftsportler gerichtet
Danke für die Antwort. - Gerne geschehen.
Ihre Rückfragen beantworte ich wie folgt direkt im Text nach der jeweiligen Frage:
1. Frage: Also könnte ich zum Beispiel eine Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug "ve(hoch2)", darunter "nature" und das ganze in ein Bild verpacken (zb ein Blatt) und würde mich so ausreichend von veePRO abgrenzen?
Bei den Produkten handelt es sich durchaus um ähnliches. Mein erstes Produkt ist ein veganes Proteinpulver. Ich hätte auch vor noch einen veganen Riegel zu machen. Mein Produkte sind aber bio und nicht so sehr an Kraftsportler sondern eher an "gesundheitsbewusste" gerichtet.
Antwort: Ja. Alles, was "ähnlich" ist, ist gefährlich. Hier würde aber durch die Kombination mit einem Bild (hoffentlich) keine Verwechslungsgefahr mehr mit dem anderen Produkt bestehen.
2. Frage: Handelt es sich bei dem Beispiel "42 IR 1056347 <strong>VE</strong>"
um IR um Irland?
Ich hab den Eintrag nicht gefunden.
Antwort:
Nein, IR bedeutet "international registriert."
Das war eine ganz normale Markensuche beim DPMA die Suchanfrage war mit zitiert:
Trefferlisteneintrag 42/44, Informationen zur internationalen Marke mit Bestimmung EU
Registrierungsnummer / Nummer der Anmeldung: 1056347
Schutz bewilligt
Stand am: 6. Juni 2019
Angabe des Datenbestandes, in dem eine Marke enthalten ist [DE = (nationale) deutsche Marke; EM = Unionsmarke; IR = International registrierte Marke]
Ich stelle Ihnen einen Ausdruck hier noch ein.
3. Kann ich statt im Unternehmensregister, statt Handelsregister schauen?
Antwort: Kein Problem, soweit sich darin dieselben Inhalte befinden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt
MfG
Sebastian Vlahovic
ok danke. - gerne geschehen.
eine letzte Frage zum Abschluss: Markennamen dürfen ja nicht beschreibend sein. Aber wie ist es bei einer Bildmarke? Also wenn ich bei meinem Beispiel statt "nature" "organics" hinter dem ve'hoch2' schreibe? Oder "natural". Ist ja beides beschreibender als "nature" Oder ist das ok weil ja nicht der ganze Schriftzug aus Beschreibungen besteht?
Antwort: Hier muss ich Ihnen die typische Antwort des Anwalts geben: das kommt darauf an - u.a. auch darauf, wie kreativ genau Sie den Schriftzug ausgestalten.
Als "normaler" unkreativer Schriftzug würde ich sagen, nein. Solche alltäglichen Begriffe bleiben Teil der normalen Sprache und damit besteht ein Freihaltebedürfnis.
Von der Verwendung von beschreibenden Begriffen ist abzuraten, das haben Sie schon richtig erkannt. Die Google-Suche ergibt nun 27.3 Millionen Funde! Irgendwie entwickeln Sie sich insgesamt in die falsche Richtung. Das Ziel ist 0 - nicht noch mehr Fundstellen!
Ein Tipp: Versuchen Sie es doch mal mit dem ersten oder den ersten beiden Anfangsbuchstaben Ihres Namens, beispielsweise und vom Produkt auch nur eine Abkürzung dazu. Dann würden Sie schnell auf einem sichereren Weg sein.
Hier zur weiteren Orientierung ein Beitrag des europäischen "Design Network" EUIPO, z.B. mit schützbaren Anordnungsbeispielen der Buchstaben (aber auch das bitte nicht 1:1 einfach übernehmen!):
https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/about_ohim/who_we_are/common_communication/common_communication_6/common_communication6_de.pdf
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra
D.h. selbst wenn ein nur Teil des Markennamens beschreibend ist, muss man schon eine einzigartige Schrift bei dem beschreibenden Teil wählen? Weil ve2 ist ja nicht beschreibend, und da würde ich schon ein Schriftbild machen.
27.3 Millionen google einträge?
ich finde 400 000 wenn ich ve2 organics eingebe. Und wenn ich mal die ersten Einträge durchgehe kommt da viel irrelevantes.
MfG
Sebastian Vlahovic
Aber es gibt eine Vielfalt an kreativen Möglichkeiten, z. B. die Buchstaben anders anzuordnen, Farben zu kombinieren, Formen hinzuzufügen etc. Hier verweise ich auf die Beispiele in der Broschüre des europäischen Design-Network EUIPO oben.
Suchergebnisse: Dürfte richtig sein, ich hatte bei meiner Suche "V organics" eingegeben -sorry.
"VE organics" reduziert das Ergebnis zwar erheblich, aber 400.000 Ergebnisse scheinen mir immer noch 400.000 Ergebnisse zu viel zu sein.
Irrelevante Funde können Sie natürlich einfach sofort ausschließen. Aber es dürfte immer noch eine ziemliche Arbeit bleiben, den Rest der 400 T Fundstellen durchzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra