Änderungsvertrag
Fragestellung
Hallo Frau Ordemann,
meine Mann hat mündlich seine Arbeitszeit auf 35 Stundenwochen reduziert (anstatt 40 Stundenwochen). Ich habe ihm empfohlen es schriftlich festzulegen.
Wäre folgende Formulierung i.o ? Ich brauche es bis Montag 17.09 spätestens Mittag.
_________________________________
Änderungsvertrag zum meine Arbeitsvertrag vom 01.06.2003.
Hallo zusammen,
ich bedanke mich für unsere konstruktiv Gespräch vom Montag 10.09.2018.
Wie vereinbart werde ich ab 01.10.2018 meine Arbeitszeit auf 35 Stundenwochen reduzieren.
Zu diesem Zeitpunkt werden dann folgende Veränderungen wirksam:
Meine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 35 Stunden die Woche.
Bei einer 35 Stundenwoche hätten Sie ca. 13% weniger Gehalt.
Diese Änderung wurde von uns einvernehmlich geändert.
Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen, Arbeitsbedingungen und –aufgaben bleiben davon unberührt.
Ich bitte um kurze Bestätigung.
_________________________________
MFG
Frau L.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich schlage alternativ den folgenden Text vor:
"Vielen Dank nochmals für das konstruktive Gespäch am 10.09.2018. Wie vereinbart, wird meine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.10.2018 auf 35 Stunden/Woche reduziert. Damit ergeben sich die folgenden Änderungen zu meinem Arbeitsvertrag vom..... , die zum 01.10.2018 in Kraft treten:
1. Änderung zu § .......(Arbeitszeit)
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ab dem 01.10.2018 35 Stunden/Woche.
2. Änderung zu § ........(Vergütung)
Das monatliche Bruttogehalt wird entsprechend reduziert und beträgt ab dem 01.10.2018 monatlich...................€ brutto.
3. Im übrigen bleiben alle vertraglichen Regelungen unverändert bestehen.
Ich bitte um eine kurze Bestätigung dieser besprochenen vertraglichen Änderungen, die auch in einer schriftlichen Änderungsvereinbarung zu meinem Arbeitsvertrag festgehalten werden sollten. "
**********************
Noch ein Hinweis:
Bei Änderungen zu bestehenden Arbeitsverträgen ist es immer üblich, eine Änderungsvereinbarung aufzusetzen, in der die Änderungen unter Bezugnahme auf die bestehenden Regelungen bzw. Paragraphen aufgeführt werden. Diese Vereinbarung sollte auch von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Hinsichtlich des Gehaltes sollte in der Änderungsvereinbarung unbedingt ein konkreter Betrag mit aufgenommen werden und keine ca.-Angabe. Bei einer Reduzierung von 40 auf 35 Stunden würde sich das Gehalt entsprechend um 12,5 % reduzieren.
Falls noch Fragen bestehen, melden Sie sich gern.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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Freundliche Grüße
Uta Ordemann
1. Zusatzvereinbarung
anbei erhalten Sie die Zusatzvereinbarung zum prüfen.
Kann meine Mann diese so unterschreiben ?
2. Bezahlung
Laut der Email von Personal wäre die Gehaltsreduzierung,
14,29 % und nicht 12,50 %.
Ist es so korrekt ?
_____________________
Guten Tag Herr L.,
dies ist eine ganz normale Dreisatzrechnung.
Da die tarifliche Vollarbeitszeit bei 35 Stunden liegt entspricht dies 100 %.
Eine Erhöhung auf 40 Stunden entsprechen somit 114,29 %. Bei der Rückkehr zu 35 Stunden (100%) somit eine Reduzierung um 14,29 %.
Freundliche Grüße,
Benedikt Neugebauer
Personalwesen
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Freundlichen Grüßen
Frau L.
die Berechnung ist für mich nicht nachvollziehbar und die Zusatzvereinbarung auch nicht konkret genug. Ihr Mann hat bisher 40 Stunden gearbeitet. Das ist die Ausgangsbasis und entspricht damit 100%. Wenn die Arbeitszeit jetzt auf 35 Stunden reduziert wird, entspricht dies genau einer Reduzierung um 12,5 %, nämlich um ein Achtel. Um diesen Prozentsatz müsste sich daher auch das Gehalt reduzieren.
Es muss sich daher aus der Zusatzvereinbarung ganz klar ergeben, dass die Arbeitszeit von bisher 40 auf 35 Stunden ab dem ..... reduziert wird und dass sich das Gehalt entsprechend um 12.5 % auf dann..........€ brutto reduziert. Das Gehalt sollte unbedingt in der Änderungsvereinbarung ganz konkret beziffert werden, um Diskussionen zu vermeiden.
Ich kann daher nicht empfehlen, den vorliegenden Text zu unterschreiben, da er viel zu unkonkret ist.
Wenn das für Sie in Ordnung ist, würde ich für diese Prüfung noch ein Honorar von 30 € berechnen.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
das geht i.o. für ihre Honorar...
Hat es nicht mit die IG Metall Tarif zu tun ?? vielleicht...
Freundliche Grüße,
?
Anbei erhalten Sie auch die infos zur ERA die wir im hand haben,,,
ich hoffe Sie haben eine schönes WE gehabt.
Wir haben folgende Email (siehe Anhang) von der Personal Abteilung erhalten bezüglich das Thema Gehalt Reduzierung...
Was sollen wir beantworten oder reagieren?
Wir können die Kalkulation von seine Gehalt nicht richtig nachvollziehen ?? Laut der angehängt Anstellungsvertrag
ist der Gehalt wie folgt : 7495,89 €, ist es korrekt ?
und nach seine Lohnabrechnung: 8663,08 € ?
Meine Mann denkt evt das es Sinn macht
daß mann auf die Zusatzvereinbarung nur die Reduzierung über 12,5 %
schreibt, damit er keine Nachteile hat wenn er durch ERA mehr verdienen würde...
Was meinen Sie ?
Danke für ihre Antwort
Freundlichen Grüßen
Frau L.