Absicherung einer Zahlung (Überweisung)
Fragestellung
Ich habe am 11.11. ein neues Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug wurde mir noch nicht übergeben. Das soll am 20.11. erfolgen. Zuvor wird das Fahrzeug von mir zugelassen. Der Händler übersendet mir hierzu die Papiere. Soweit normal. Laut Bestellung (siehe Anlage) soll "Barzahlung bei Bereitstellung" erfolgen. Nun hatte ich am 11.11. bereits dem Verkäufer (Händler) angedeutet, das ich per Überweisung zahlen möchte. Der Verkäufer (Angestellter) hat mir hierzu am 11.11. einen formlosen Zettel ausgedruckt, welcher die Bankverbindung des Händlers aufführt (siehe Anlage). Das ganze hat er mir am 12.11. nochmals per eMail gesendet (als formloses Word-Dokument). Nun möchte ich ungern zweimal zahlen. Die Bankverbindung könnte (theoretisch) fehlerhaft sein oder jemanden anders gehören. Ich kann die Angaben nicht prüfen. Daher habe ich den Verkäufer (Händler) nochmals per eMail gebeten mir eine Rechnung auf Geschäftspapier mit Angabe der Bankverbindung zu übersenden. Hat er auch gemacht (siehe Anlage). Jedoch steht dort eine andere Bankverbindung als bisher auf "formlosen Zetteln" angegeben. Der Verkäufer (Händler) hat eine positive Bürgel Auskunft und ist ein großer regionaler Händler. Also kein Straßenhändler. Jedoch möchte ich ungern doppelt zahlen, sollte die Bankverbindung nicht stimmen. Was soll ich machen?
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
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A. Fischer, Rechtsanwalt
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