Abbuchung von nicht bestellten Waren
Beantwortet von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann
Fragestellung
Was kann ich tun?
Es wurde über PAYPal eine Belastung gestellt, die ich nie in Auftrag gegeben habe.
Sowohl Paypal als auch der "PizzaService" sträuben sich und bestehen darauf, dass die Abbuchung durchgeführt wird.
Sachlage:
Es wurde eine Pizza beim Pizza-Service bestellt, die nach 14 Tagen bezahlt werden soll. Die Bezahlung erfolgte über Paypal.
Der PIZZA-Service ist in Berlin, die Auslieferungsadresse in Düsseldorf, zur Info ich wohne in Hoyerhagen , zwischen Hannover und Bremen.
Nachdem ich mit dem "Pizza-Service" gesprochen habe, war die lapidare Antwort, "wir begrüßen es, wenn Sie einen Rechtsbeistand einschalten"
Meine Fragen:
Wer bezahlt den Rechtsbeistand?
Mit freundlichen Grüßen
Paul Müller
Im Mallen 1
27318 Hoyerhagen
E-Mail: paul.mueller@ubm-gmbh.com
Telefon: 04251 672121
Mobil: 0171 2118768
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann
Sehr geehrter Ratsuchender,
Widersprechen Sie schriftlich die Forderung. Reagieren Sie erst auf Post vom Gericht. Hier müssen Sie jedoch zeitnah antworten, da sonst Fristen verfallen. Ich denke aber stark, dass der Pizza Service wegen der Summe kein Vollstreckungsbescheid /Mahnbescheid versenden wird, da die Kosten für den Bescheid vom Gläubiger (also dem Pizza Service) vorgelegt werden müssen.
Unabhängig davon, empfehle ich Ihnen dringend eine Strafanzeige gegen Unbekannt -wegen Missbrauch Ihrer Daten - zu erstatten.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben werden die Kosten eines Rechtbeistandes / Anwalt übernommen.
Mit freundlichem Gruß
Ralf Bornemann
Sie haben eine Frage im Bereich Schuldnerberatung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen